Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung
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Marianne:
Wird eine Ausbildungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfristen mit gerechnet? Also Ausbildung im Betrieb, im unmittelbaren Anschluss daran Beschäftigung im gleichen Betrieb.
McOldie:
Für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit maßgebend.
Nicht als Beschäftigungszeit rechnen Zeiten, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zurückgelegt worden sind. Das Ausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis nicht gleich.
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