Hallo zusammen,
vielleicht kurz zu meiner Geschichte, bevor ich zu meiner Frage komme: Vor 4 Jahren bin ich aus der „Wirtschaft“ nach 15 Jahren als Informatiker in den öffentlichen Dienst gewechselt und wurde direkt als Beamter auf Probe ernannt – zwischenzeitlich erfolgte auch die Lebzeiternennung. Der Wechsel erfolgte aus Gewissensgründen, da ich gerne für die Gesellschaft arbeiten wollte und gerade in den Behörden – auch aufgrund meiner vormaligen Beratertätigkeit – den immensen Nach- und Aufholbedarf in diesem Themengebiet gesehen habe. Nun werde ich weder in den Fachthemen eingesetzt, in denen ich 15 Jahre lang eine Expertise aufgebaut habe (hier scheinen Entscheider weiterhin zu glauben, dass IT gleich IT ist). Noch scheint ein Wechsel innerhalb der Landesbehörde aufgrund der geografischen Situation sowie meiner Eingruppierung (hD) möglich zu sein. Hieran habe ich nun 2 Jahre gearbeitet und die Hoffnung aufgegeben, dass sich dort noch etwas bewegt, trotz zig Lippenbekenntnissen von Entscheidern.
Daher möchte und werde ich wieder zurück in die Wirtschaft wechseln. Hierbei sind mir die Formalien, wie der Antrag auf Entlassung, und die Auswirkungen, Thema Nachversicherung mit dem AG-Anteil in die gesetzliche Rentenkasse, bekannt.
Nur bezüglich des Zurückwechsels in die GKV habe ich eine Frage. Ich bin knapp unter 40 Jahre alt. Der Vertragsentwurf des neuen AG weist ein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf. Die Arbeit ist sozialversicherungspflichtige. Daher stellt sich mir die Frage, ob ein Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich ist. Hierzu habe ich leider widersprüchliche Informationen gefunden und hoffe, dass ich hier möglicherweise Klarheit finde.
Ich bedanke mich schon einmal für eure Mühen.
Viele Grüße
Der Reisende