Autor Thema: Wechsel von TV-L zu TV-ÖD  (Read 1333 times)

Jake

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Wechsel von TV-L zu TV-ÖD
« am: 05.04.2022 08:08 »
Guten Tag zusammen,

ich wechsel bald vom TV-L in den TV-ÖD. Soweit ich weiss kann der Dienstherr im TV-ÖD eine oder zwei Erfahrungsstufen aus meiner Beschäftigungszeit im TV-L anerkennen, muss es allerdings nicht.

Könnte man dass ggf. durch positive Einträge im Arbeitszeugnis bekräftigen? Kennt sich damit zufällig jemand aus und könnte mir da ein paar Tipps geben oder mir das das Thema etwas aufschlüsseln?

Lieben Dank schonmal.

VG Jake

Kaiser80

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Antw:Wechsel von TV-L zu TV-ÖD
« Antwort #1 am: 05.04.2022 08:15 »
Die "Anerkennung" der Stufenlaufzeit kann übermehrere Wege erfolgen.

§16 Abs. 2 Satz 2 (Anspruch), Satz 3 (kann) oder Abs. 2a (kann).

Es geht also entweder um einschlägige oder förderliche Zeiten oder Schlicht um ÖD-Zeiten.
btw: Mit "Dienstherr" hat dat nix zu tun...Beamtengedöns.

WasDennNun

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Antw:Wechsel von TV-L zu TV-ÖD
« Antwort #2 am: 05.04.2022 09:29 »
Und um Spid/Tina zu ersetzen und Klugzuscheissern:
Welche Erfahrungsstufen?

duck weg.


Wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du einschlägige Berufserfahrung für deinen neuem Job mitbringst, dann muss der AG dir bis zur Stufe 3 alles anerkennen.(§16.2.Satz2)

Wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du förderliche Zeiten für deinen neuem Job mitbringst, dann kann der AG dir sämtliche Zeiten für die Stufenzuordnung anerkennen, dazu musst du es aber fordern, da sonst kein Personalgewinnung Problem vorliegt. (§16.2.Satz3)

Und zu guter letzt, wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du in EG x Stufe y des Tarifvertrages Z bist/warst, dann kann der AG dir diese Stufen für die Stufenzuordnung anerkennen. (§16.2a)