Autor Thema: Amtssprache deutsch!? Ausnahmen? Pflicht Dolmetscher mitbringen? Stellung Dolmet  (Read 4760 times)

georgi

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Hallo,

wie ist das z. B. in Ausländerbehörden?

Muss man als Angestellter mind. englisch oder arabisch oder ukrainisch ... sprechen oder gilt auch dort, dass die Amtssprache deutsch ist und für entsprechende Hilfesuchende Dolmetscher gestellt werden oder die Hilfesuchenden Dolmetscher mitbringen müssen?

Wie ist das besonders bei Flüchtlingen, die zum ersten Mal in Deutschland sind und vielleicht nur arabisch oder ukrainisch ... sprechen und sich z. B. registrieren wollen? Die stehen dann vor der Tür, wollen sich registrieren lassen, sprechen aber nur ihre Heimatsprache und dann? Schickt man die weg? Besorgt man einen Dolmetscher? Wie läuft das bitte ab?

Besten Dank und beste Grüße


maiklewa

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Wer sich bei uns im städtischen Bürgerbüro nicht verständigen kann, wird mit Händen und Füßen (bitte nicht so wörtlich nehmen!) nach Hause geschickt und versucht zu vermitteln, dass a translator is required.

was_guckst_du

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...ich habe in meinen jungen Beamtenjahren ca. 10 Jahre im Ausländeramt gearbeitet...

...damals war es üblich, dass sich Personen, die nicht der deutschen Sprache mächtig waren, von anderen Personen begleiten ließen, die deutsch konnten...

alles, was nicht zumindest englisch sprach, wurde mit Händen und Füssen deutlich gemacht, was zu erledigen ist bzw. dass man nochmal mit Dolmetscher vorsprechen soll...

...lediglich in den Fällen, wo die Behörde etwas von den Personen wollte, wurde auch von uns ein Dolmetcher besorgt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Wir machen das heute auf dem Bürgeramt noch ebenso. Schwaben, Sachsen, Westerwälder oder Bayern bringen dann meiste beim zweiten mal einen ind der hiesigen Region beheimateten Verwandten/bekannten mit

egotrip

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Wie wäre es, ein Formblatt in den gängigsten Sprachen zu erstellen, und es denjenigen auszuhändigen, die mit einem Anliegen zu euch kommen ?

Das wäre ja nun der einfachste Weg....


BalBund

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Nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist verpflichtet, einen Sprachmittler zu stellen.

Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde ein entsprechender Servicevertrag geschlossen um die Dienstleistung anzubieten.

Gerichte bestellen einen vereidigten Dolmetscher, die Polizei bei Ermittlungstatbeständen ebenso.

Alle anderen arbeiten - mehr oder minder - nach Geratewohl.