Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

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timiditas:
Gilt § 22 Absatz 1 TV-L auch schon innerhalb der vierwöchigen Ausschlussfrist von § 3 Absatz 3 EntgFG?

Folgende Konstellation: Arbeitsantritt einer Beschäftigung in der Landesverwaltung am 01.04. Arbeitsunfähig ab 04.04.

Lars73:
Ja. Der TV-L sieht Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag vor.

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