Autor Thema: [Allg] Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte  (Read 2945 times)

MrsBrain

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Hallo,
mich würde interessieren, ob es für Beamte analog zu den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit gibt, eine Vorweggewährung einer höheren Stufe bzw. eine Zulage zu beantragen, wenn eine konkrete Abwanderungsabsicht besteht.

Wenn ja, was sind die Voraussetzungen und wo kann ich das nachlesen?

« Last Edit: 07.04.2022 03:28 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #1 am: 05.04.2022 15:09 »
So ähnlich. Nicht jedoch um einer Abwanderung vorzubeugen sondern um dauerhaft herausragende Leistungen zu honorieren.

Siehe BLBV für den Bund bzw. korrespondierende Landesregelungen

WasDennNun

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #2 am: 05.04.2022 16:06 »
Man muss sich allerdings auch fragen, warum jemand, der vor hat seinen Treueid zu brechen, belohnt werden sollte.  :-[

Ist halt ein fundamentaler Unterschied, ob man Beamte sein will oder Angestellter.

xap

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #3 am: 05.04.2022 18:04 »
Wieso muss man sich das fragen? Es gibt eine entsprechende gesetzliche Regelung und gut ist. Im Übrigen gibt es auch eine Personalbindungsprämie bei Beamten. Man wendet sie entweder an oder man lässt es.

photosynthese

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #4 am: 05.04.2022 19:08 »
Man muss sich allerdings auch fragen, warum jemand, der vor hat seinen Treueid zu brechen, belohnt werden sollte.  :-[

Ist halt ein fundamentaler Unterschied, ob man Beamte sein will oder Angestellter.

Mein Eid war/ist im Wesentlichen eine Treueformel auf die freiheitlich demokratische Grundordnung während der Ausübung des Amtes, kein Schwur, das Amt bis in alle Ewigkeit auszuführen. Ich sehe hier keinen Bruch dieser Treue gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gerda Schwäbel

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #5 am: 05.04.2022 19:23 »
Zitat
Man muss sich allerdings auch fragen, ...

Die einzige Frage, die sich hier aufdrängt, ist meiner Meinung nach die nach dem Bundesland, um das es gehen soll. Die Antwort hilft ungemein bei der Auswahl des richtigen Landesbesoldungsgesetzes und damit der Lösungsfindung. Wir wissen: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“

MrsBrain

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #6 am: 05.04.2022 20:55 »
Das gefragte Bundesland ist Bayern.

Gerda Schwäbel

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #7 am: 05.04.2022 21:36 »
Danke!
Auf den ersten Blick habe ich in den Artikeln 60 ff BayBesG keine derartige Regelung gefunden. Aber ich habe mit dem bayerischen Besoldungsrecht auch wenig zu tun. Hier gibt es ganz sicher Leute, die mehr Ahnung davon haben (als ich).   

Andreas Mars

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #8 am: 05.04.2022 22:25 »
Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBesG:
Für dauerhaft herausragende Leistungen kann Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A der Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Stufe des Grundgehalts als Zulage vorweg gezahlt werden (Leistungsstufe).

Leistungsprämie: Art. 67 BayBesG.

MrsBrain

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #9 am: 06.04.2022 09:45 »
Vielen dank.

Dauerhaft herausragende Leistungen also...

Was heißt das? Mindestens 3 herausragende Beurteilungen? Oder wie kann das "dauerhaft" eingegrenzt werden?

xap

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #10 am: 06.04.2022 09:49 »
Das sind eher Fragen für deine Führungskraft. Die muss sich ja am Ende dafür einsetzen. Wichtig ist die Kenntnis des Instruments. Das Durchsetzen ist dann wohl nicht mehr deine Aufgabe - vorausgesetzt deine FK geht da mit.

MrsBrain

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #11 am: 06.04.2022 10:10 »
Naja, ich bin die Führungskraft  ;) und möchte das für meinen Mitarbeiter (ebenfalls in leitender Position) durchbringen. Da Beamte bei uns aber nicht der Standardfall sind (wir haben nur eine handvoll) ist unsere HR ebenfalls nur auf Tarifbeschäftigte spezialisiert und bei Beamtenfragen regelmäßig überfordert.

Daher würde ich gerne das nötige Backroundwissen aus dem Expertengremium hier einholen

Organisator

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Antw:Stufenvorweggewährung bzw. Zulage für Beamte
« Antwort #12 am: 06.04.2022 10:37 »
Naja, ich bin die Führungskraft  ;) und möchte das für meinen Mitarbeiter (ebenfalls in leitender Position) durchbringen. Da Beamte bei uns aber nicht der Standardfall sind (wir haben nur eine handvoll) ist unsere HR ebenfalls nur auf Tarifbeschäftigte spezialisiert und bei Beamtenfragen regelmäßig überfordert.

Daher würde ich gerne das nötige Backroundwissen aus dem Expertengremium hier einholen

Zumindest auf Bundesebene gibt es dazu Durchführungsvorschriften die genau regeln, wer, was und wieviel verteilt werden kann. So ist z.B. geregelt:
- welche finanziellen Mittel der Behörde für diese Maßnahmen zugewiesen werden
- welche finanziellen Mittel die Behörde aus eigenem Haushalt mindestens aufbringen muss
- wieviele Beamte prozentual welches der Leistungsinstrumente erhalten kann
- wie hoch z.B. eine Prämie oder Zulage mindestens sein muss / höchstens sein darf.
- usw.

Solche Regelungen wird es sicherlich auch auf Landesebene geben, hierzu sollte sich HR mal informieren bzw. auf die Aufsichtsbehörde zugehen.