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Nach langer Krankheit soll ein Kollege (weg)versetzt werden?

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Benson77:
Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe ich kann/darf meine Frage hier stellen. Es geht um einen Freund. Dieser hatte vor 1,3 Jahren einen heftigen Unfall. Und kann nun bald wieder in den Job starten ( Hamburger Modell, E8 Eingruppierung).

Seine bisherige Arbeit wurde durch jmd innerhalb der Behörde vor ca 4 Monaten vertreten.

Nun sagte mir mein Freund gestern, dass die Verwaltung vor hat ihn aus diesem Fachbereich zu versetzen. Er war natürlich sehr geknickt, da er seit 11 Jahren dort sehr glücklich ist.

Meines Erachtens kann doch diese Versetzung nur erfolgen, wenn er zustimmt, er hat ja eine feste Stelle. Evtl liege ich auch falsch, nur gleiches Prozedere hat man bei einen anderen Kollegen nicht angewendet.

Ich riet ihm, dass er Ruhe bewahren solle und beim Personalrat Infos einholen könne.

Dennoch würde ich gern Euere Meinungen und Wissen dazu hören. Würde mich freuen, ihm etwas positives zu berichten.

Grüße

George

WasDennNun:
Also wenn du sagst er hat eine feste Stelle, dann ist also arbeitsvertraglich ihm genau diese Stell zugesichert worden?
Wohl kaum.
Im Kern kann man davon ausgehen, dass es mit dem Direktionsrecht gedeckt ist, was da angekündigt wurde.
Ätzend aber wahrscheinlich rechtens.
Insbesondere, wenn er nicht plötzlich 100km weiter weg eingesetzt werden soll.

Benson77:
Ich kenne natürlich nicht seinen Vertrag. Hätte aber erwartet dass er seine Stelle dort nach Krankheit wiederbekommt. Da es bis dato bei vielen Kollegen so gehandhabt wurde. Derjenige der jetzt auf seiner Stelle als "Vertreter" sind, vertritt auch nur einen Teil, ich denke 30%.
Sollte er evtl einen Rechtsbeistand hinzuziehen? Die Kollegen möchten ihn gern wieder, weil er wirklich die Arbeit top macht. Vielen Dank für die Antwort.

Benson77:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.04.2022 16:17 ---Also wenn du sagst er hat eine feste Stelle, dann ist also arbeitsvertraglich ihm genau diese Stell zugesichert worden?
Wohl kaum.


--- End quote ---

Eben sagte er, dass sein Vertrag nichtsagend ist, aber auf einer Seite steht:

"Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit  beträgt 40 Std als Mitarbeiter im Geschäftszimmers  des Medienforschungszentrum in der Abt 2 des....."

Sogesehen steht dort, dass er in der Außenstelle der Behörde  tätig.

Ich als Nullchecker versteh so etwas nicht, aber helfe gern

clarion:
Hallo,

Ist da wirklich  die konkrete Abteilung im Arbeitsvertrag genannt, das wäre ungewöhnlich? Den Arbeitsvertrag  bitte nicht mit der Arbeitsplatzbeschreibung verwechseln. Wenn es im Vertrag stehen sollte,  dann würde ich gute Karten für den Freund sehen. Wenn es allerdings nur in der Tätigkeitsbeschreibung steht,  wird es schwierig, denn die Änderung der Tätigkeit ist vom Direktionsrecht des AG abgedeckt, solange die neue Tätigkeit im tarifrechtlichen Sinn gleichwertig ist.

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