Autor Thema: Nach langer Krankheit soll ein Kollege (weg)versetzt werden?  (Read 3957 times)

WasDennNun

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Das wäre ja schön, aber welche Rechtswirkung hat denn das Hamburger Modell?
Und was hat die Heranführung an den ursprünglichen Arbeitsplatz damit zu tun, dass man grundsätzlich (egal ob Gesund oder Krank) keinen Anspruch auf einen "ursprünglichen" Arbeitsplatz hat, da ja der AG jederzeit sein Direktionsrecht ausüben kann.

Personalrat sagt während des Hamburger Modells greift das Sirektuonsrecht null , da keine Vergütung seitens des AG läuft, es nicht die vorgegebenen Arbeitszeiten und Pausen gibt und der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben ist.
Eben, und damit hat der AN wahrscheinlich auch keinerlei Rechte auf eine Tätigkeit die seiner EG entsprechen.