Autor Thema: Bewertungsstelle Höhergruppierung  (Read 1844 times)

PepGuardiola

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Bewertungsstelle Höhergruppierung
« am: 05.04.2022 19:27 »
Kann mir jemand Bewertungsstellen sagen, die Anträge auf Höhergruppierungen bewerten/prüfen?

Vielen Dank

superbraz

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Antw:Bewertungsstelle Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 06.04.2022 06:46 »
Die meisten führen dies nur für Behörden durch.
Ich wollte meine Stelle damals auch gern überprüfen lassen und bin auf https://heyder-partner.de/ gestoßen.
Die würden es wohl auch für Privatleute durchführen, natürlich gegen entsprechndes Entgelt.

Isie

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Antw:Bewertungsstelle Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 06.04.2022 07:39 »
Anträge auf Höhergruppierung gibt es nur in tarifrechtlich geregelten Ausnahmefällen.Dafür braucht man keine Bewertungsstelle. Häufig gibt es aber die Situation, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Meinung sind, welcher Entgeltgruppe die auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Die auszuübenden Tätigkeit ist die Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Dafür sollte eine Arbeitsplatzbeschreibung vorhanden sein.
Vielleicht kann dir hier jemand helfen, wenn du schreibst, welcher Abschnitt der Entgeltordnung auf deine Tätigkeit zutrifft und in welcher Entgeltgruppe du eingruppiert bist.

Organisator

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Antw:Bewertungsstelle Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 06.04.2022 08:45 »
Kann mir jemand Bewertungsstellen sagen, die Anträge auf Höhergruppierungen bewerten/prüfen?

Vielen Dank

Die KGSt macht Eingruppierungsgutachten für geringe vierstellige Beträge.