Autor Thema: PKV Beiträge während Elternzeit  (Read 1678 times)

Nini

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PKV Beiträge während Elternzeit
« am: 05.04.2022 22:36 »
Hallo,

ich bin aktuell Tarifbeschäftigte bei der Bundespolizei. In Kürze soll ich auf Probe verbeamtet werden. Derzeit befinde ich mich allerdings in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis während der Elternzeit. Nun muss ich mich auch privat versichern. Daher meine Fragen:

1. Gibt es irgendwelche Unterstützungsmöglichkeiten was meinen PKV-Beitrag angeht? Ich müsste dann quasi so viel bezahlen wie ich gerade mal verdiene.

2. Ich bin derzeit in E6 Stufe 3 beschäftigt. Werde ich meine Stufe in das Beamtenverhältnis übernehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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xap

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Antw:PKV Beiträge während Elternzeit
« Antwort #1 am: 06.04.2022 06:35 »
1) ja, es gibt auf Antrag Unterstützung für die PKV. Ich glaube das sind ca 30€ monatlich

2) die Zuordnung zu Stufen als Beamtin hat eine andere Grundlage als bei TB. Es kann abhängig von der eigenen Berufserfahrung und weiteren anrechenbaren Zeiten Ausschläge sowohl nach oben als auch nach unten geben.

Gerda Schwäbel

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Antw:PKV Beiträge während Elternzeit
« Antwort #2 am: 06.04.2022 07:20 »
Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 werden auf Antrag die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung (während der Elternzeit) über die Erstattung der 31 Euro hinaus in voller Höhe erstattet, soweit sie auf einen auf den Beihilfebemessungssatz abgestimmten Prozenttarif oder einen die jeweilige Beihilfe ergänzenden Tarif einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen entfallen (siehe § 9 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV). Nicht erstatte werden dabei die Kosten für eine Krankenhaustagegeldversicherung.

Nini

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Antw:PKV Beiträge während Elternzeit
« Antwort #3 am: 06.04.2022 19:16 »
Ich habe heute eine schriftliche Antwort meiner Beihilfestelle erhalten, dass ich keinerlei Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalte. Ich zweifle langsam daran, ob ich mich überhaupt verbeamten lassen soll. Wie soll man sich das denn überhaupt leisten können? Wenn ich in meiner Elternzeit überhaupt keiner Beschäftigung nachgehen würde, würde ich komplette Miese machen.

Gerda Schwäbel

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Antw:PKV Beiträge während Elternzeit
« Antwort #4 am: 07.04.2022 08:16 »
Die Beihilfestelle hat damit nichts zu tun. Die Auszahlung wird von der (künftig zuständigen) Bezügestelle veranlasst. Falls Sie nicht genau wissen wer das ist, dann fragen Sie Ihre Personalstelle. Die Rechtsgrundlage für die Zahlung hatte ich Ihnen ja geschrieben.