Autor Thema: Frage TV-L Einstufung Berufsjahre  (Read 6800 times)

Aury

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Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« am: 06.04.2022 03:32 »
Beim TVöD würde ich bei Stufe 3 anfangen aufgrund meiner Berufserfahrung, bei TV-L bietet man mir leider nur Stufe 1 an, weil die Berufserfahrung zu lange zurückliegt oder vlt genau für das Gebiet keine vorliegt (Bürokauffrau keine Erfahrung in amts-internen Abläufen, Buchhaltung gelernt, da aber keine Berufserfahrung in dem Bereich und schon gar nicht in dem spezifischen Bereich, klar ist ja keine freie Wirtschaft). Ist das so richtig? Muss ich mich dann mit Stufe 1 zufrieden geben?

Bastel

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #1 am: 06.04.2022 06:06 »
Im TV-L müsste es auch die förderlichen Zeiten geben. Der AG muss also nur wollen. Einfach sagen, dass man bei Stufe 1 nicht anfängt. Hop oder Top.

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #2 am: 06.04.2022 07:33 »
Ist das so richtig? Muss ich mich dann mit Stufe 1 zufrieden geben?
Richtig sehr wahrscheinlich schon.
Aber zufrieden geben muss man sich damit nicht.
Der AG hat die Möglichkeit dir auch eine höhere Stufe zu geben, dazu musst du es fordern und der AG es wollen.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #3 am: 06.04.2022 10:55 »
Mmh der AG an sich sagt das wird von oben entschieden darauf hätte er keinen Einfluss die geben das nur an die Personalabteilung weiter. Da ich lange in Elternzeit war und raus hätten sie es so entschieden dort. Es wird auch versprochen dass die Stelle bald entfristet wird und sie hätten da gute Beziehungen dass es vlt schon durch die Rente einer Person klappt zeitnah. Also sogar vor den 2 Jahren. Ansonsten würde 2 x verlängert und dann entfristet. Ist das realistisch? Ich kenne mich da leider gar nicht aus.

Alternativ könnte es sein dass auch eine Zusage kommt auf die andere Stelle mit Stufe 3 in der Gruppe 6 allerdings und das aber unbefristet. Würdet ihr das dann vorziehen?


Johann

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #4 am: 06.04.2022 11:18 »
Grundsätzlich solltest du dich nie darauf verlassen, was man dir mündlich zusagt. Spätestens dann, wenn der Tag kommt, an dem eintreffen sollte, was versprochen wurde, wird sich kein Schwein (abgesehen von dir selbst) sich an die getätigten Aussagen erinnern. Alternativ erinnert man sich zwar dran, aber muss die freigewordene unbefristete Stelle dann aus Grund X doch nochmal öffentlich ausschreiben, wo du dich aber natürlich drauf bewerben könntest.

Ich würde am Ehesten dort hin gehen, wo mir nicht etwas tolles in der Zukunft versprochen wird, sondern was faktisch mit einer Unterschrift vorhanden ist.

Gibt doch nichts schöneres als wenn du dort jetzt befristet anfängst, weil du in 2 Jahren eventuell wenn jemand in Rente geht, entfristet werden könntest, diese Stelle dann ausgeschrieben wird und man sich nicht für dich entscheidet, du also 2x verlängert befristet wirst und dann nach 6 Jahren rausgeworfen wird, weil man dich nicht entfristen möchte und somit das Arbeitsverhältnis nicht verlängert.

Entweder alles, was dir versprochen wird, verbindlich schriftlich festhalten oder direkt dorthin gehen, wo die Rahmenbedingungen sofort besser sind.

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #5 am: 06.04.2022 11:24 »
Spatz -> Hand
Taube -> Dach

Der AG zeigt ja sein schlechtes Gesicht, in dem er dir nicht mehr als Stufe 1 anbietet, obwohl er könnte, wenn er wollte.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #6 am: 06.04.2022 11:41 »
Lieber Johann, ja genau wobei derjenige schon in den nächsten Monaten in Rente geht. Klar Stellen müssen immer ausgeschrieben werden oder? DAs wäre ja alles nur obligatorisch.
Kann der AG das denn wirklich meinst du mit AG den der an der Stelle sitzt oder den von der Personalabteilung der das entscheidet? Kann es nicht sein, dass sie das vorgetragen haben und es doch von oben abgelehnt wurde aufgrund der langen Auszeit? Bei 10 Jahren Berufserfahrung find ich es auch etwas unschön auch wenn ich die letzten 9 Jahre wenig fest gearbeitet hatte.
Lieber Wasdennnun, bin momentan nicht so in der Position zu pokern. Aber gut man kann später immer noch schauen.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #7 am: 06.04.2022 12:09 »
Anscheinend ist die Stufe auch an die Zugehörigkeit zum Land gebunden hat mir eine Freundin eben gesagt.
Naja es ist ja nichts in Stein gemeißelt man kann dann ja immer noch schauen. Das Beispiel mit Spatz und Taube hatte ich auch länger schon im Kopf :-)

Johann

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #8 am: 06.04.2022 12:52 »
Im Grunde müssen Stellen immer ausgeschrieben werden, ja. Wenn du allerdings exakt das machst, was dein bisheriger Kollege, der in Rente geht, macht, könnte man deine Stelle nach Verrentung entfristen und sofern benötigt eine neue Stelle befristet ausschreiben. Alternativ wäre es auch problemlos möglich, dir neue Aufgaben zu übertragen, sofern diese eingruppierungsirrelevant sind und dir parallel eine Entfristung zu ermöglichen.

Diese Versprechen in Vorstellungsgesprächen mit dem, was zukünftig mal sein könnte, sind oft nur hinhaltequark, damit die Katze erstmal im Sack ist. Für 6 Jahre hat man dann Ruhe und im Idealfall ist der verantwortliche Personaler bis dahin schon in Rente oder über alle Berge.

Die Stufe ergibt sich aus drei Dingen:
Entweder bei keiner anrechenbaren Berufserfahrung aus der Dauer, die du bereits beim Land in der jeweiligen Entgeltgruppe beschäftigt bist. Oder aus der anrechenbaren Berufserfahrung (bis Stufe 3 ohne Probleme, Stufe 4 auch noch machbar). Oder aus Stufenvorweggewährungen als Zulage.
Bei letzterem könnte man dich bspw. selbst ohne anrechenbare Berufserfahrung mit Stufe 3 vergüten. Sobald du in Stufe 2 kommst, erhältst du Entgelt nach Stufe 4 usw., bis du bei Erreichen von Stufe 4 dann Entgelt nach Stufe 6 erhältst.

Wenn das Land, bei dem du dich bewirbst, es ernst meinen würde, aber aus irgendwelchen Gründen deine 10 Jahre Berufserfahrung nicht anerkennen kann (oder will?), könnte man dir zumindest die Stufenvorweggewährung anbieten. Scheinbar ist die Behörde aber nicht gewillt, dies zu tun, obwohl es durchaus möglich wäre, daher würde ich auf die anderweitigen Aussagen auch eher pfeifen.
Wichtig ist noch, dass Behörden oft versuchen, nur das Minimum zu geben. Da werden dann ungeschriebene Regeln befolgt, wie bspw. "Wenn der Bewerber nicht von sich aus nach Zulagen oder einer höheren Stufe fragt, machen wir das auch nicht.". Daher würde ich empfehlen, zumindest mal direkt nach einer höheren Stufe und/oder Stufenvorweggewährung zu fragen. Vielleicht warten die auch nur drauf, dass du selbst danach fragst.

Wie auch immer es ausgeht: Viel Erfolg im neuen Job.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #9 am: 06.04.2022 13:25 »
Ja genau wie du es beschreibst hat es sich angehört.

Also besteht bei Berufserfahrung keine Abhängigkeit daran ob ich da schon mal gearbeitet habe oder nicht?
Die Zugehörigkeit zum Land spielt nur eine Rolle, wenn keine Erfahrung vorliegt? Ist das so korrekt?

Ich hatte da schon mal nachgefragt, da hieß es man versuche sein Bestes und kam dann mit ja leider nur Stufe 1 möglich weil es eben Berufserfahrung ist die mit denen der Tätigkeit wenig zu tun hatte oder so. Büro ist Büro dachte ich. Sowas ganz genau spezifisches kann man ja in der freien Wirtschaft eh nie gemacht haben vorher.

Stufenvorweggewährungen als Zulage hatte ich da bei der TV-L Tabelle auch gelesen, das werde ich schon noch mal ansprechen. Vielen Dank für den Tipp! Habe halt Angst wenn ich zu viel frage werden sie vlt denken die ist uns zu anstrengend geben wir lieber wen anders den Job.

Danke auf jeden Fall! Naja gut sollte die andere Stelle dann doch auch noch eine Zusage später geben, da läuft noch eine längere Prüfung, dann kann man immer noch wechseln, dann sind sie aber auch selbst schuld, dass sie mich so eingestuft haben und merken es dann vlt.


Organisator

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #10 am: 06.04.2022 14:13 »
Bei der Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist es völlig egal, was du gearbeitet hast, es muss lediglich Erwerbsarbeit gewesen sein. Der Arbeitgeber kann dabei nach eigenem Ermessen Zeiten anerkennen, sofern ein Personalgewinnungsbedarf besteht.
Dieser besteht aber nur dann, wenn du klar machst, für weniger als Stufe X nicht kommen zu wollen.

Eine spätere höhere Stufe ist tariflich möglich, genauso gut kann der AG aber auch von der Anwendung entsprechender tariflicher Möglichkeiten absehen; wäre also mehr als ungewiss.

Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #11 am: 06.04.2022 14:26 »
Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.
Eben, auch so ein Beamtenkalkrieselmist.

@Aury
Leider wissen viele personaler was geht, bzw. den Entscheidern ist es halt egal, wenn Stellen unbesetzt bleiben.

Klar ist es immer ein guter Einstieg erstmal wieder Fuß zu fassen und dann schauen was geht.
Bei uns sind reihenweise junge und ältere Damen und Herren zunächst in der EG3s1 gestartet und haben jetzt 5er6er/8er/9er Posten.

Also wenn der AG dir nicht entgegen kommt, dann musst du ihm ja auch nicht treu bleiben.

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #12 am: 06.04.2022 14:41 »
Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.
Eben, auch so ein Beamtenkalkrieselmist.

Genau, bei den Alimentierten siehts nämlich anders aus, da sind Dienstposten grundsätzlich auszuschreiben.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #13 am: 06.04.2022 15:10 »
Ah vielen Dank euch allen!

D.h. es ist auch egal, wann diese Zeiten waren auch wenn sie 20 Jahre zurückliegen? oder 8 Jahre?
Und es ist auch egal, dass ich noch nie beim ÖD beschäftigt war?
Ich versuche es noch mal. Wenn nicht, dann ist es so. Es ist nur schon etwas deprimierend, wenn man täglich 3 h fährt hin und zurück und dann 40 Euro weniger raus hat beim vorherigen 30 h Job wo man hin und zurück 40 min hatte. War leider eine Elternzeitvertretung. Ja genau es ist ja nichts in Stein gemeißelt.

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #14 am: 06.04.2022 15:25 »
Ja und ja und ja. Der AG kann auch Zeiten, als du als Surflehrerin auf Hawaii gearbeitet hast als förderlich anerkennen.