Autor Thema: Frage TV-L Einstufung Berufsjahre  (Read 6688 times)

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #15 am: 06.04.2022 15:35 »
LOL
Naja es soll schon berufsbezogen sein sagten sie. Die Frage ist was unter berufsbezogen zählt.
Büro = Büro oder fachspezifische einzelne Büroaufgaben - den Faden kann man ja weit spannen.
Ich hab Versuch gestartet und auch noch mal Arbeitszeugnisse angehangen vlt schaffen sie es ja noch das zu ändern weil der Vertrag sollte die Tage schon vorliegen irgendwann

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #16 am: 06.04.2022 15:41 »
OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?

Organisator

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #17 am: 06.04.2022 15:51 »
LOL
Naja es soll schon berufsbezogen sein sagten sie. Die Frage ist was unter berufsbezogen zählt.
Büro = Büro oder fachspezifische einzelne Büroaufgaben - den Faden kann man ja weit spannen.
Ich hab Versuch gestartet und auch noch mal Arbeitszeugnisse angehangen vlt schaffen sie es ja noch das zu ändern weil der Vertrag sollte die Tage schon vorliegen irgendwann

Doch, das meinte ich schon ernst. Der Arbeitgeber kann weitestgehend anerkennen, was er will. Genausogut kann er aber auch einschränken, was er anerkennen will.

Organisator

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #18 am: 06.04.2022 15:54 »
OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?

Tariflich ist eine Anerkennung im Nachhinein nicht möglich. Ergibt sich schon aus der Logik, dass die Anerkennung von förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung nur bei Vorliegen eines Personalgewinnungsproblems möglich ist. Wenn du schon angefangen hast dort zu arbeiten, besteht dieses Problem nicht mehr.

Aber:
Das hält viele Arbeitgeber nicht davon ab, das dennoch im Nachhinein zu machen und die Stufe erst nach Arbeitsbeginn ggf. höher festzulegen. Ist zwar tarifwidrig, aber wird dennoch gemacht. Allerdings hast du dann kein Druckmittel mehr, falls dir die festgelegte Stufe nicht zusagt (außer in der Probezeit zu gehen).

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #19 am: 06.04.2022 16:31 »
Oha. Ja sie sagen es wäre wichtig dass ich erstmal da bin und sonst würde sich alles verzögern und die Begründungen bei meinen Tätigkeiten wären aufwendiger, das im Nachgang zu machen wäre da taktvoller. Naja ich hoffe mal es klappt, ja ansonsten ist eben nichts in Stein gemeißelt. Aber vielen Dank für die umfassenden Infos!

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #20 am: 06.04.2022 16:52 »
OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?

Tariflich ist eine Anerkennung im Nachhinein nicht möglich. Ergibt sich schon aus der Logik, dass die Anerkennung von förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung nur bei Vorliegen eines Personalgewinnungsproblems möglich ist. Wenn du schon angefangen hast dort zu arbeiten, besteht dieses Problem nicht mehr.

Aber:
Das hält viele Arbeitgeber nicht davon ab, das dennoch im Nachhinein zu machen und die Stufe erst nach Arbeitsbeginn ggf. höher festzulegen. Ist zwar tarifwidrig, aber wird dennoch gemacht. Allerdings hast du dann kein Druckmittel mehr, falls dir die festgelegte Stufe nicht zusagt (außer in der Probezeit zu gehen).
Na, da sehe ich nicht so hart.
Man kann natürlich auch erst nach der Einstellung die konkrete Stufe feststellen.
Das ist nicht tarifwidrig!

Es muss aber natürlich vorher festgestellt worden sein, dass man ein Personalgewinnungsproblem hat und die Person eingestellt werden kann, weil man ihr zusagt, dass sie förderliche Zeiten anerkannt bekommen kann. Man aber über die Höhe sich noch nicht endgültig im klaren ist.

und wie du schon schreibst, bleibt das Personalgewinnungsproblem ja bestehen, weil die Person ja immer noch weg gehen kann, wenn sie keine Stufe bekommt.

Reales Beispiel: So lag bei uns halt mal das letzte Arbeitszeugnis nicht vor und man weigerte sich dise Zeiten schon als förderliche Zeiten anzuerkennen.
wurde dann aber nachgeholt, weil dann halt was zum Lochen und Abheften vorhanden war.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #21 am: 06.04.2022 16:54 »
Ah das hört sich doch gut an! Also besteht ja doch noch Hoffnung! Gut ich werde euch auf den laufenden halten!!!

JC83

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #22 am: 07.04.2022 07:54 »
Ja und ja und ja. Der AG kann auch Zeiten, als du als Surflehrerin auf Hawaii gearbeitet hast als förderlich anerkennen.

Ich würde hier aber ergänzen, dass, je nach Organisationsstruktur des AG, "von oben" Richtlinien zur Anerkennung von förderlichen Zeiten vorgegeben werden.

In Berlin z.B.:

Als förderliche Zeiten kommen gleichartige oder gleichwertige Tätigkeiten in Betracht, die der Bewerber auch bei einem anderen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber, ggf. auch im Ausland, ausgeübt hat.
Förderliche Zeiten im Tarifsinne können aber auch in Werkvertrags- oder freien Dienstverhältnissen oder
in selbständiger Tätigkeit ausgeübt worden sein.

Sie können vorliegen, wenn die frühere Tätigkeit mit der auszuübenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht und Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind.


Wenn die TE also als Angestellte im Bäderbetrieb tätig wäre, ist die "Surflehrerin" ggf. förderlich. In einem Vorzimmer im Büro eher nicht.

Natürlich fällt in diesem Richtlinien der obligatorische Hinweis auf eine "spätere Prüfung durch den Rechnungshof".

Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #23 am: 07.04.2022 08:15 »
Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.
Eben, aber nur weil der AG es so will (und der AG es eben von oben so nach unten diktiert), nicht weil es tariflich ausgeschlossen ist (wie es gerne von Beamtenkalkrieselnde PersonalerInnen dargestellt wird)

JC83

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #24 am: 07.04.2022 08:21 »
Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.
Eben, aber nur weil der AG es so will (und der AG es eben von oben so nach unten diktiert), nicht weil es tariflich ausgeschlossen ist (wie es gerne von Beamtenkalkrieselnde PersonalerInnen dargestellt wird)

Du hast vollkommen recht. Das ist dann aber in der Regel dem Mindset der Führung des Personalservice geschuldet.

Und man muss hier vermutlich auch realistisch bleiben: Für eine E6-Stelle dürfte der Bewerberpool ausreichend groß sein, sodass es hier gar nicht erst zu einer Situation der Nichtbesetzung kommen dürfte.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #25 am: 05.05.2022 18:11 »
Es wird derzeit noch sehr viel rumgedruckst. Es handelt sich um eine E8. Anscheinend muss man erst schöne Begründungen schreiben, wie die Jahre zur Stelle passen. Kann ich das auch selbst bei der Personalabteilung einreichen oder müssen das Vorgesetzte (wegen der Stellenbeschreibung an sich wohl) tun und einreichen?

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #26 am: 05.05.2022 18:48 »
Es geht mir wohlgemerkt nicht um die Eingruppierung sondern um die Stufe in der Eingruppierung. Könnte es auch passieren dass die Eingruppierung runtergeschraubt werden könnte im schlimmsten Fall? Muss den Antrag auf höhere Stufe bezüglich Zeugnissen auch der Vorgesetzte unterschreiben? Oder kann ich einfach meine Zeugnisse an die Personalabteilung schicken (die wurden nämlich gar nicht mitgeschickt bis jetzt) und bitten die Stufe neu zu bestimmen?

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #27 am: 05.05.2022 22:33 »
Noch eins. Wie ist das mit der schädlichen Unterbrechung beim TV-L?
Gilt das nur für die vorherige Stufe wenn man schon beim ÖD ist oder gilt das auch für private Firmen wo man vorher beschäftigt war? So dass der letzte Job nicht länger als 3 Jahre her sein darf? Egal wo? Während einer Befristung steigt man aber schon von Stufe 1 nach Stufe 2 z.B. nach  Jahr? Oder bleibt man da immer gleich?

WasDennNun

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #28 am: 06.05.2022 05:23 »
Es wird derzeit noch sehr viel rumgedruckst. Es handelt sich um eine E8. Anscheinend muss man erst schöne Begründungen schreiben, wie die Jahre zur Stelle passen. Kann ich das auch selbst bei der Personalabteilung einreichen oder müssen das Vorgesetzte (wegen der Stellenbeschreibung an sich wohl) tun und einreichen?
Wie und durch wem der AG zu seinen Entscheidungen kommt und wie er sich intern organisiert ist ihm selbst überlassen und kann man dir hier nicht beantworten.
Klar kannst du direkt oder über deinen Vorgesetzten mit der PA kommunizieren.

Aury

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Antw:Frage TV-L Einstufung Berufsjahre
« Antwort #29 am: 06.05.2022 20:35 »
Mmh wie ist das mit schädlicher Unterbrechung im TV-L? Zählt das nur wenn man vorher beim ÖD war oder auch für eine private Firma, quasi Anstellung bei vorheriger Firma (privat) ist länger als 3 Jahre unterbrochen in dieser Tätigkeit die ähnlich ist, dann ist das eine schädliche Unterbrechung?