Ein vom AG gut geführtes Gespräch bedarf keiner Nachfragen.
Arbeitsbeginn kann AG im ÖD benennen!
Einarbeitung sollte geregelt sein. Es sei denn, es wird jemand eingestellt, der vorher 1:1 dasselbe gemacht hat. Zzt. werden bundesweit vermehrt Stellen in Ausländerbehörden, Flüchtlingshilfen, Erstaufnahmeeinrichtungen ... besetzt. Relativ gut eingruppiert mit 9a oder 9b. Da bewerben sich sooo viele drauf, die davon keine Ahnung haben und zwangsweise eingearbeitet werden müssen. Das muss geregelt sein, denn es gibt eben nicht sooo viele, die das können und sich auf diese Stellen bewerben. Das Personal in den entsprechenden Behörden geht geht zzt. unter. Wie eine Einarbeitung aussieht, kann man sich denken: ins kalte Wasser! Man bekommt paar Gesetzestexte und DVOs an die Hand und dann darf man man ab dem ersten Tag leichtere Fälle bearbeiten und man wird auf die Flüchtlinge und andere Behörden, Institutionen, Ärzte ... losgelassen. Was ich damit sagen will: die Frage danach ist auch nicht gut. Die Einarbeitung, egal wie sie aussieht, ist vorhanden. Und wie oft läufts dann nachher doch anders, als es im Vorstellungsgespräch gesagt wurde. Ich war damals nach der Ausbildung mal bei einer anderen Behörde im EMA tätig. Keine Ahnung gehabt. Der AG wohl weniger, als ich. Einarbeitung wäre gegeben. Dann angefangen und ich hatte "vor" mir eine absolut unfreundliche Kollegin sitzen, die selbst Quereinsteigerin war und nicht alles wusste, die in mir sogar eine gewisse Gefahr sah, dass ich an ihrem Stuhl sägen konnte. Dementsprechend war die Einarbeitung. Hätte ich mich naturlich nicht um viele Dinge selbst gekümmert, wäre ich fachlich untergegangen.
Alles was Hierarchie, Team ... betrifft, sollte sich aus dem Organigramm ergeben. Letztlich auch egal, wie viele im Team arbeiten. Entscheidender ists z. B., für wie viele Fälle man zuständig ist.
Fragen nach Arbeits-/Gleitzeiten werden, wenn überhaupt, nur von Azubis gestellt.
Eingruppierung ergibt sich aus der gut geschriebenen Anzeige. Stufe irrelvant, weil sooo große Unterschiede gibts da ja nun auch nicht. Und es wird wohl weniger darum gehen, ob man die 1 oder die 3 und höher bekommt.
HO sollte sich aus dem Aufgabenbereich ergeben. Ne Stelle im Bürgerbüro wird wohl kein HO ermöglichen.