Autor Thema: Welche Fragen als Bewerber stellen?  (Read 5219 times)

kleines

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Welche Fragen als Bewerber stellen?
« am: 06.04.2022 10:51 »
Hallo,

am Ende eines Vorstellungsgespräch wird man ja meistens gefragt, ob man noch Fragen hat.

Wenn nun alles schon vom AG erwähnt wurde und man sonst keine Fragen hat, einfach nichts mehr Fragen oder welche Fragen sollte oder muss man auf jeden Fall stellen?

Ich hatte jetzt z. B. ein Vorstellungsgespräch, da ging es um mehrere Stellen in der Ausländerbehörde, die händeringend Personal benötigen. Ich fragte, wie groß das Team sei und wie man sich die Einarbeitung für mich als jemanden, der keine Ahnung hat (habs anders formuliert!), vorstellt. Die Frage bzgl. der Einarbeitung kam gefühlt weniger gut an. :-(

Manchmal erhält man vom AG ja tatsächlich im Gespräch bei der Vorstellung der Anwesenden und den Aufgaben usw. schon viele Infos, die vielleicht nicht in der Anzeige stehen, z. B. neben der Vergütungsgruppe. Aber wenn man nun z. B. keine Infos bzgl. folgender Punkte erhält, sind Fragen danach ok und sogar gut oder eher kontraproduktiv und ermüdend:

- geplante Eingruppierung, evtl. Erfahrungsstufe
- möglicher Beginn
- Arbeitszeiten
- Gleitzeit vorhanden
- Teamgröße
- Hierarchie
- Einarbeitungsplan
- bis wann man hoffentlich möglichst positive Rückmeldung erhält
...

Danke Euch.

Schöne Grüße

Flying

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #1 am: 06.04.2022 13:55 »
Frag halt, was dir wichtig ist - da gibt kein Pauschalrezept.

Wenn Fragen nach Einarbeitung negativ angesehen werden, würde ich mir gut überlegen, ob ich da arbeiten will

WasDennNun

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #2 am: 06.04.2022 14:36 »
Wie ist das Essen in der Kantine? ist aber auch nicht so die Bringer Frage

was_guckst_du

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #3 am: 06.04.2022 14:46 »
...wird HomeOffice angeboten?
...wie ist der allgemeine Stand der Digitalisierung in der Verwaltung?
...welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Schokobon

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #4 am: 06.04.2022 15:19 »
...ungern.
...wir sitzen uns persönlich gegenüber anstatt Video-Skype. Das sagt alles.
...also Möglichkeiten gäbe es genug.

Organisator

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #5 am: 06.04.2022 15:27 »
...ungern.
...wir sitzen uns persönlich gegenüber anstatt Video-Skype. Das sagt alles.
...also Möglichkeiten gäbe es genug.

Und schon hat man wichtige Informationen, warum man für einen solchen Arbeitgeber nicht arbeiten möchte.

teclis22

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #6 am: 06.04.2022 17:16 »
geplante Eingruppierung, evtl. Erfahrungsstufe

würde man bei uns keine Antwort drauf bekommen. "Das wird bei einem positiven Auswahlentscheid für Ihre Person gemäß der Richtlinien in der Personalabteilung ermittelt".

Wenn das für dich wichtig ist würde ich das anders machen:

"Meine Gehaltserwartung liegt bei Stufe x. Für weniger muss ich dankend ablehnen"


blondie

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #7 am: 07.04.2022 07:53 »
geplante Eingruppierung, evtl. Erfahrungsstufe

würde man bei uns keine Antwort drauf bekommen. "Das wird bei einem positiven Auswahlentscheid für Ihre Person gemäß der Richtlinien in der Personalabteilung ermittelt".

Auf die Frage nach der Eingruppierung muss man eine Antwort bekommen. Das kann man doch nicht hinterher entscheiden und dem Bewerber erstmal nur sagen, sie bekommen die EG 11 oder vielleicht auch mehr. Oder war das von dir anders gemeint?  Bei der Stufe kann man schon mal sagen, dass da noch eine genaue Prüfung folgt und es zwischen 2 oder 3 liegt.

Lars73

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #8 am: 07.04.2022 08:33 »
Auf die Frage nach der Eingruppierung muss man eine Antwort bekommen.

Ergibt sich woraus?
Nun würde ich mich nicht mal bewerben, wenn der Arbeitgeber mir nicht mitteilen kann welcher Eingruppierung er dort sieht, aber einen durchsetzbaren Anspruch auf diese Information sehe ich nicht wirklich.

Kaiser80

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #9 am: 07.04.2022 08:48 »

Auf die Frage nach der Eingruppierung muss man eine Antwort bekommen.

Nein, definitiv muss man das nicht.

Bei der Stufe kann man schon mal sagen, dass da noch eine genaue Prüfung folgt und es zwischen 2 oder 3 liegt.

Was liegt den zwischen 2 und 3? Stufe 4, 5, oder 6 ist aber ja auch möglich...

blondie

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #10 am: 07.04.2022 08:57 »
ok, zwischen war das falsche Wort  :)

und wenn die Eingruppierung bei einem Vorstellungsgespräch nicht geklärt werden muss, dann lass ich mich eines Besseren belehren von euch. Kannte ich bisher nicht anders.

JC83

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #11 am: 07.04.2022 09:20 »
ok, zwischen war das falsche Wort  :)

und wenn die Eingruppierung bei einem Vorstellungsgespräch nicht geklärt werden muss, dann lass ich mich eines Besseren belehren von euch. Kannte ich bisher nicht anders.

Sollte die Frage nach der Eingruppierung nicht kompetent beantwortet werden, ist das vor allem ein Indiz dafür, dass der AG vermutlich auch in anderen Themenbereichen nachlässig und unprofessionell ist.

carriegross

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #12 am: 07.04.2022 10:13 »
Ein vom AG gut geführtes Gespräch bedarf keiner Nachfragen.

Arbeitsbeginn kann AG im ÖD benennen!

Einarbeitung sollte geregelt sein. Es sei denn, es wird jemand eingestellt, der vorher 1:1 dasselbe gemacht hat. Zzt. werden bundesweit vermehrt Stellen in Ausländerbehörden, Flüchtlingshilfen, Erstaufnahmeeinrichtungen ... besetzt. Relativ gut eingruppiert mit 9a oder 9b. Da bewerben sich sooo viele drauf, die davon keine Ahnung haben und zwangsweise eingearbeitet werden müssen. Das muss geregelt sein, denn es gibt eben nicht sooo viele, die das können und sich auf diese Stellen bewerben. Das Personal in den entsprechenden Behörden geht geht zzt. unter. Wie eine Einarbeitung aussieht, kann man sich denken: ins kalte Wasser! Man bekommt paar Gesetzestexte und DVOs an die Hand und dann darf man man ab dem ersten Tag leichtere Fälle bearbeiten und man wird auf die Flüchtlinge und andere Behörden, Institutionen, Ärzte ... losgelassen. Was ich damit sagen will: die Frage danach ist auch nicht gut. Die Einarbeitung, egal wie sie aussieht, ist vorhanden. Und wie oft läufts dann nachher doch anders, als es im Vorstellungsgespräch gesagt wurde. Ich war damals nach der Ausbildung mal bei einer anderen Behörde im EMA tätig. Keine Ahnung gehabt. Der AG wohl weniger, als ich. Einarbeitung wäre gegeben. Dann angefangen und ich hatte "vor" mir eine absolut unfreundliche Kollegin sitzen, die selbst Quereinsteigerin war und nicht alles wusste, die in mir sogar eine gewisse Gefahr sah, dass ich an ihrem Stuhl sägen konnte. Dementsprechend war die Einarbeitung. Hätte ich mich naturlich nicht um viele Dinge selbst gekümmert, wäre ich fachlich untergegangen.

Alles was Hierarchie, Team ... betrifft, sollte sich aus dem Organigramm ergeben. Letztlich auch egal, wie viele im Team arbeiten. Entscheidender ists z. B., für wie viele Fälle man zuständig ist.

Fragen nach Arbeits-/Gleitzeiten werden, wenn überhaupt, nur von Azubis gestellt.

Eingruppierung ergibt sich aus der gut geschriebenen Anzeige. Stufe irrelvant, weil sooo große Unterschiede gibts da ja nun auch nicht. Und es wird wohl weniger darum gehen, ob man die 1 oder die 3 und höher bekommt.

HO sollte sich aus dem Aufgabenbereich ergeben. Ne Stelle im Bürgerbüro wird wohl kein HO ermöglichen.

JC83

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #13 am: 07.04.2022 10:29 »
Stufe irrelvant, weil sooo große Unterschiede gibts da ja nun auch nicht.

Das kann man durchaus unterschiedlich sehen:

Brutto-Unterschiede p.M. im TV-L zwischen Stufe 1 und 3:

E6:   332 €
E8:   343 €
E9B: 371 €
E10: 503 €
E11: 511 €

Im Unterschiedsbetrag fehlt aber zusätzlich die geringere JSZ.

Organisator

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Antw:Welche Fragen als Bewerber stellen?
« Antwort #14 am: 07.04.2022 10:45 »
Wie eine Einarbeitung aussieht, kann man sich denken: ins kalte Wasser! Man bekommt paar Gesetzestexte und DVOs an die Hand und dann darf man man ab dem ersten Tag leichtere Fälle bearbeiten und man wird auf die Flüchtlinge und andere Behörden, Institutionen, Ärzte ... losgelassen. Was ich damit sagen will: die Frage danach ist auch nicht gut.

Ich finde die Frage wichtig, denn nicht jeder möchte so wie in diesem Fall beschrieben eingearbeitet werden. Von daher ist das ein wichtiges Kriterium, ob man den Job wirklich haben möchte.

HO sollte sich aus dem Aufgabenbereich ergeben. Ne Stelle im Bürgerbüro wird wohl kein HO ermöglichen.

Darüberhinaus stellt sich dennoch die Frage, in welchem Umfang HO überhaupt vorgesehen ist. Wenns da nur einen Tag pro Woche und dann noch mit kompliziertem Zustimmungsverfahren gibt wäre das auch ein Faktor für die Entscheidung.

btw. Idealerweise sollten viele Aufgaben aus dem Bürgerbüro aus dem HO erledigt werden können.