Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zu VBL
Aury:
Bei dieser Zusatzversicherung wird ein Betrag im Rechner abgezogen ca. 52 Euro. Ist das der reine AN Anteil oder auch der AG Anteil mit drin? Hatte irgendwo gelesen dass der AG Anteil mit versteuert wird und mit Sozialabgaben belastet. Aber wie wenn er nirgendwo auftaucht?
Bei der Steuererklärung muss man das dann aber nicht noch mal irgendwo angeben da eh versteuert?
WasDennNun:
Bei der Steuererklärung wirst du da nichts machen müssen.
Ansonsten gibt es ja auch den ausführlichen Rechner:
ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info anklicken.
Da siehst du An und AG anteile.
Aury:
Ohje das ist total verwirrend. Da steht nicht mal eine Lohnsteuer drin. Kindergeld. Was hat das damit zu tun?
Stimmt das wird ja dann von dort kommen aber doch nicht mit dem Gehalt zusammen?
Mit dem Rechner hätte ich ja ein super netto. Da ist mir der normale brutto netto Rechner lieber :-)
Also gut was ich gesehen habe, der AG zahlt einen hohen Beitrag aber versteuert er den auch? Ich glaube ich bin total verwirrt. Beim normalen Rechner sieht es so aus, also würde der VBL Betrag - ja ist mein Anteil soweit bin ich schon - einfach beim netto abgezogen werden. Damit es bei mir ja durch alles durch Steuer und Sozialabgaben.
Als geringen Betrag empfinde ich das nicht bei dem was ich netto rausbekomme, ist mal eben ein überteuerter Handyvertrag. Find das eigentlich frech, dass man da mit befristeten Verträgen nicht befreit wird. Hatte da im Forum einen anderen Beitrag gefunden. Wenn ich dann tatsächlich auf den AG Betrag auch Lohnsteuer zahle und Sozialabgaben dann hab ich ja wenn ich nach 2 Jahren raus bin 600 Euro Verlust quasi. Wenn ich mit normalen Brutto Netto Rechner rechne machen 60 Euro mehr im Brutto einen Anteil von ca. 25 Euro monatlich an Mehr-Steuern und Sozialabgaben aus.
Oder ist da ein Denkfehler?
Isie:
Der VBL-Arbeitgeberanteil ist nur dann steuerpflichtig, wenn er den Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG überschreitet. Der Jahresfreibetrag beträgt im Jahr 2022 insgesamt 2238 EUR und wird vom Arbeitgeber entweder gleichmäßig auf die Beschäftigungsmonate des Jahres verteilt (Verteilmodell) oder en bloc berücksichtigt (Aufzehrmodell). Darüber hinausgehende Beträge sind zwar steuerpflichtig, aber werden zunächst vom Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 92,03 EUR pauschal versteuert. Beides zusammen führt dazu, dass oft kein oder nur ein geringer Betrag verbleibt, der tatsächlich individuell versteuert werden muss. Du erkennst das am Steuerbrutto. In der Sozialversicherung ist es allerdings anders geregelt.
Aury:
Oh danke! Jetzt hab ich mir den normalen Brutto Netto Rechner mal im Vergleich daneben gelegt, wenn keine VBL hätte. Ja also das macht insgesamt 77 Euro weniger netto aus und 27 Euro wären quasi Verlust den mir keiner erstattet, sollte der Vertrag nicht verlängert werden. Das sind also 648 Euro die dann einfach futsch wären nach 2 Jahren. Das ist schon ein Unding.
Es müsste doch dann bei befristeten Verträgen anders geregelt werden oder zumindest so, dass der AN das selbst entscheiden kann. An für sich ist es ja eine gute Sache. Aber somit könnte Bund Land auch hergehen und lauter Leute befristet auf 2 Jahre einstellen und damit ein Haufen Geld kassieren für die VBL.
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