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Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
JC83:
--- Zitat von: Sparschwein am 07.04.2022 12:29 ---Ja. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der TE länger in der Behörde verbleiben will. Zusätzlich zeugt es auch von mangelnden Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz etc, wenn man schon nach wenigen Wochen auf der Stelle aufgibt. Für den AG lohnt sich die Einarbeitung durchaus, wenn der TE zumindest ein Jahr auf der Stelle verbleibt.
Das beste ist, wenn der TE auf der Stelle bleibt und den nächsten Beurteilungszyklus abwartet. Dann ist eine Bewerbung ggf. schon sinnvoll. 1 Jahr sollte eigentlich so ziemlich auf jeder Stelle zumutbar sein. Wenn ich noch die Verfahrensdauer etc. berechne, sollte das erfüllt sein, wenn TE nach ungefähr 9-Monaten und Ablauf der Probezeit bewirbt.
Jetzt eine Fass aufzumachen, obwohl man wahrscheinlich innerhalb der Behörde bei Bewerbungen auf andere Stellen chancenlos ist, macht wenig Sinn.
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Lange im Regen oder im Stau stehen zu können zeugt ggf. auch von hohem Durchhaltevermögen, und hoher Frustrationstoleranz, ist aber trotzdem sch**ße, oder?
Wenn man die Möglichkeit hat, aus einer unangenehmen Situation zu kommen, sollte man das doch tun, mMn.
Ich persönlich habe ein Mindset "erreicht", dass ich möglichst wenig bis keine Zeit bei einem AG verschwende, bei dem ich schlichtweg nicht arbeiten möchte. Aber dazu benötigt man eben auch eine "Position of Fu*k You", bzw. Fu*k You Money.
Was dazu dann irgendein verkalkter Beamtengreis (nicht du) dazu meint, kann einem dann nämlich egal sein.
Johann:
--- Zitat von: Sparschwein am 06.04.2022 22:37 ---Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert.
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Das mag vielleicht bei Beamten so sein. Gehts um stinknormale Angestelltenarbeitsplätze, brauchst du keine Beurteilungen, um bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Da reichen die selben Unterlagen und (ggf.) Skills, die dir auch zur jetzigen Stelle verholfen haben.
Die kurze Dauer auf der jetzigen Stelle würde im Vorstellungsgespräch sicher thematisiert werden, worauf sich der TE eine entsprechend gute Antwort zurechtlegen sollte, welche das Gefühl vermittelt, bei der nun angestrebten Stelle längere Zeit zu verweilen.
Sparschwein:
--- Zitat von: Johann am 07.04.2022 13:12 ---
--- Zitat von: Sparschwein am 06.04.2022 22:37 ---Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert.
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Das mag vielleicht bei Beamten so sein. Gehts um stinknormale Angestelltenarbeitsplätze, brauchst du keine Beurteilungen, um bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Da reichen die selben Unterlagen und (ggf.) Skills, die dir auch zur jetzigen Stelle verholfen haben.
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Das ist nicht korrekt. Das trifft auch auf Angestellte zu. In der Bundesagentur für Arbeit erhält man beispielweise nach der ersten Beurteilung immer grundsätzlich ein D, damit man bei internen Bewerbungen chancenlos ist und auf der der Stelle mindestens zwei Jahre verbleiben muss, bis der nächste Beurteilungszyklus durchgelaufen ist. So will man unnötige Fluktuation vermeiden. Ebenso kann man dort nur ein B erhalten, wenn man vorher Absprachen mit der Personalabteilung durchgeführt hat und für höhere Stellen vorgesehen ist. So läuft es nun mal im ÖD
Nun weiß man aber nicht, bei welcher Behörde der TE arbeitet. Aber mit so etwas muss man rechnen.
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clarion:
:o
Das sind äußerst zweifelhafte Beurteilungspraktiken.
Bei uns werden Tarifbeschäftigte anlassbezogen sehr wohl beurteilt! Ein Anlass für Beurteilungen sind interne Bewerbungen. Aber ich bilde mir ein, dass die Beurteilungen nicht davon geleitet werden, dass man Neulingen erst einmal eines auf die Mütze gibt.
Sparschwein:
Wie möchte man aber nach der Einarbeitung bzw. während der Einarbeitung eine Beurteilung auf der Sollinie erreichen? Da ist man absolut chancenlos, wenn sich noch andere auf die Stelle bewerben. Da scheidet man direkt nach Aktenlage aus. Nach einigen Jahren ist das ein anderes Spiel, wenn man entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. die notw. Jahre abgessessen hat. Dann kommt man auch mit einer Anlassbeurteilung weiter.
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