Hallo Bob Kelso,
vielen Dank, für die erneute Antwort. Was besagt denn Paragraph 14 BAT KF, da ist doch eine stufengleiche Höhergruppierung geregelt? 🤔 Mein Arbeitsverhältnisse bei dem Arbeitgeber ist schon über einen längeren Zeitraum, ich war vorher stellvertretende Leitung. Nun übernehme ich im gleichen Betrieb die Leitung.
Wenn eine Eingruppierung in Stufe 1 der SE15 erfolgen würde, bekäme ich ja weniger als jetzt.
Liebe Grüße und einen schönen Abend.
Paragraph 14
4 ) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe desselben Entgeltgruppenplanes werden die Mitarbeitenden der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben.
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 64,13 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8, SE 2 bis SE 8b und SD 2 bis SD 8b bzw. weniger als 102,56 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, SE 9 bis SE 18 und SD 9 bis SD 18, so erhalten die Mitarbeitenden während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages einen Garantiebetrag von monatlich 64,13 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8, SE 2 bis SE 8 und SD 2 bis SD 8 ) bzw. 102,56 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15, SE 9 bis SE 18 und SD 9 bis SD 18).