Hallo,
bei uns würde eine Ernennung einfach so nicht vorkommen. Wenn eine Höhergruppierung möglich ist, dann wird intern ausgeschrieben, Beurteilungen eingeholt (auch bei Tarifbeschäftigten) und der - oder demjenigen mit der besten Beurteilung wird dann die Höhergruppierung angetragen. Bei Gleichstand von zwei Beurteilungen wird sogar noch ein Auswahlgespräch durchgeführt.
Dass es so läuft, darauf achtet der Personalrat auch peinlich genau. Ich habe aber keine Ahnung, ob diese Vorgehensweise gesetzlich normiert ist.
Zum einen werden TB nicht ernannt und zum anderen ist es im Angestellten Bereich nicht gesetzlich normiert.
Oft wird aber so wie von dir beschreiben gehandelt, allerdings eher, weil die Beamten denken das es so gemacht werden müsste und nicht weil man es machen muss.
Ist der gleiche Quatsch wie: Stellen müssen ausgeschrieben werden.
Wenn ein AG der Meinung Person A aus deinem Betreib soll nun die höherwertige Aufgabe C übernehmen, dann kann er das der Person anbieten und sie kann ablehnen oder annehmen.
Der PR ist da sicherlich in der Mitbestimmung, allerdings fällt es mir schwer, eine Begründung zu finden, wie sie so etwas verhindern könnten.
Weiß da jemand mehr?