Autor Thema: Korrekte Eingruppierung fordern?  (Read 3216 times)

Fenix503

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Korrekte Eingruppierung fordern?
« am: 08.04.2022 00:31 »
Hallo,

ich bin schon seit ca. 10 Jahrem beim Tvöd.

Ich habe dort meine Ausbildung und danach meinen Techniker gemacht. Seit 3 Jahren führe ich meine Stelle als Baukontrolleur in der EG 9a aus.  Seit 2 Jahren habe ich jedoch eine Zusatleistung bekommen, die ca. 50% meiner Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Diese Tätigkeit beinhaltet Bauleitungstätigkeiten. Zusätzliche Fortbildungen und Qualifikationen wurden von mir erworben.
Die nächste Gehaltsverhandlung würde ich gerne auf Grund meiner Tätigkeiten mit der EG 9c begründen.
Seht ihr die Eingruppierung als realistisch?


Buschi

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #1 am: 09.04.2022 08:34 »
EG 9c sehe ich nicht.

Aber versuche es ... oftmals spielen tatsächliche Regelungen keine Rolle. Wenn dein AG deine Argumente nachvollziehen bzw. dir mehr Entgelt gewähren möchte, wird er es ggf. tun - egal ob das tariflich möglich ist. Da ihr "Gehaltsverhandlungen" durchführt, klingt das stark nach einem tariffernem Vorgehen.

Wenn dein AG der Anwendung des Tarifwerks mächtig und auch gewillt ist, könnte er ablehnen. Dann würdest du ggf. den Klageweg einschlagen müssen mit dem Ergebnis, dass dein Vorhaben ggf. mangels Darlegung der Gründe gerichtlich scheitert. Dein AG könnte dir auch eine der EG 9c entsprechende Tätigkeit übertragen.

Nichts von deinen Vorbringungen ist allerdings bisher als Begründung deines Anliegens "EG 9c" geeignet. Die Tätigkeitsmerkmale nach dem TVöD-V für Techniker/innen sehen z. B. bereits keine EG 9c vor. Wie kommst du also erstmal dahin? Weiter forderst du nicht die "korrekte Eingruppierung", sondern vielmehr das der "korrekten Eingruppierung" entsprechende Entgelt. Die Eingruppierung legt der AG nicht fest. Auch er bildet sich nur eine Rechtsmeinung - er halt EG 9a und du halt EG 9c. Beides kann total daneben liegen.

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #2 am: 09.04.2022 09:42 »
Die nächste Gehaltsverhandlung würde ich gerne auf Grund meiner Tätigkeiten mit der EG 9c begründen.
Seht ihr die Eingruppierung als realistisch?
Wo in der Entgeltordnung findest du denn dich wieder ? Techniker TVöD hört bei 9b auf, oder? Und Ing. bei 10 an.
Insofern: Eine Möglichkeit der Eingruppierung in der 9c gibt es für dich wohl nur über den eg10er ING und herabgrupppierung um eine Gruppe wg. Voraussetzung in der Person nicht erfüllt.

Besorge dir alternativ Angebote aus der Wirtschaft und argumentiere damit, dass dir deine EG egal ist, dich nur das Entgelt interessiert was auf dem Konto landet und du das Entgelt der EG9c haben möchtest.
Den Rest sollen dann halt die Profis aus der Personalabteilung regeln.

Fenix503

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #3 am: 09.04.2022 09:58 »
Also ich arbeite bei einer Kommune. Normalerweise werden Techniker in der Entgeltgruppe 9b eingestellt. Und da ich nicht nur Techniker Tätigkeiten, sondern auch Ingenieurs Tätigkeiten durchführe hätte ich damit gerechnet, dass ich einen Anspruch auf eine höhere Lohngruppe habe. Aber selbstverständlich ist das Verhandlungssache.

Kaiser80

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #4 am: 09.04.2022 11:15 »
Aber selbstverständlich ist das Verhandlungssache.
Das Gegenteil ist grundsätzlich der Fall. Die Entgeltgruppe ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Mithin sind primär die wirksam übertragenen und auszuübenden Tätigkeiten ausschlaggebend. Hinzu kommen dann ggf noch Ausbildungs-/Prüfungspflicht und/oder Voraussetzungen in der Person.
Anhand deiner kurzen Ausführungen kann man keine realistische Einschätzung zur EG abgeben. Die von @wasdennnun vorgeschlagene Alternative ist ein Weg um das gewünschte Geld zu erlangen. Tariflich vorgesehen eher nicht ;)


WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #5 am: 09.04.2022 12:34 »
Denn in der Regel dürfen Kommunen (offiziell) nicht mehr als Tarif bezahlen, allerdings auch nicht weniger.
Beides passiert ständig, allerdings nicht offiziell gewollt, sondern zu gefühlten 95% aus Unfähigkeit/Unwissenheit.

@Fenix Wie der Kaiser schon vermeldete:
Normalerweisen werden die Menschen im TVöD entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.

Und wenn du tatsächlich 50% Tätigkeiten eines Ings auszuüben hast, dann ist wahrscheinlich die EG9c die korrekte Eingruppierung für dich.

Verhandelnd wurde das schon, von den Tarifparteien!
Du kannst nur aushandeln, welche Tätigkeiten du offiziell übertragen bekommst, daraus ergibt sich dann deine EG.
Was da dann tatsächlich zu tun hast, ist davon unabhängig.  ;D
Man wird ja nach den auszuübenden und nicht nach den ausgeübten Tätigkeiten bezahlt.

ABCKE

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #6 am: 10.04.2022 10:24 »
Also ich arbeite bei einer Kommune. Normalerweise werden Techniker in der Entgeltgruppe 9b eingestellt. Und da ich nicht nur Techniker Tätigkeiten, sondern auch Ingenieurs Tätigkeiten durchführe hätte ich damit gerechnet, dass ich einen Anspruch auf eine höhere Lohngruppe habe. Aber selbstverständlich ist das Verhandlungssache.

Das ist eine Behauptung. Techniker (staatl. gepr.) werden natürlich nicht normalerweise nach E9b eingruppiert. Wirf einen Blick in die Entgeltordnung und dieser sollte dir offenbaren, dass der Groh der Techniker*innen der E8 oder E9a zuzuordnen wäre. Eine möglicherweise davon abweichende Praxis spiegelt eher die fehlende Kompetenz in diversen Verwaltungen wider.

Auch bezogen auf die Ingenieurtätigkeiten bitte ich dich einen Blick in folgendes Urteil zu werfen:
BAG, 28.09.1994, 4 AZR 830/93.

Bauleitungstätigkeiten zu ca. 50% zu "beinhalten" ist sowohl hinsichtlich des Zeitanteils als auch bezogen auf die inhaltliche Ausgestaltung und Qualität der Tätigkeit zu unspezifisch.

Folgende Aufgaben müssten von der auszuübenden Tätigkeit gedeckt sein: "die laufende Überwachung der Herstellung eines Werkes im Bezug auf die Übereinstimmung mit den Ausführungszeichnungen,  Angaben und Anweisungen in techni­scher Hinsicht,  die Kontrolle der Einhaltung der technischen und behördlichen Vorschriften,  die Abnahme der Bauleistungen,  die Baustoffkontrolle,  die Durchführung der für die Abrechnung erfor­derlichen Aufmessungen sowie die rechnerische und fachtechnische Prüfung aller Kostenrechnungen."