Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Korrekte Eingruppierung fordern?
WasDennNun:
Denn in der Regel dürfen Kommunen (offiziell) nicht mehr als Tarif bezahlen, allerdings auch nicht weniger.
Beides passiert ständig, allerdings nicht offiziell gewollt, sondern zu gefühlten 95% aus Unfähigkeit/Unwissenheit.
@Fenix Wie der Kaiser schon vermeldete:
Normalerweisen werden die Menschen im TVöD entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Und wenn du tatsächlich 50% Tätigkeiten eines Ings auszuüben hast, dann ist wahrscheinlich die EG9c die korrekte Eingruppierung für dich.
Verhandelnd wurde das schon, von den Tarifparteien!
Du kannst nur aushandeln, welche Tätigkeiten du offiziell übertragen bekommst, daraus ergibt sich dann deine EG.
Was da dann tatsächlich zu tun hast, ist davon unabhängig. ;D
Man wird ja nach den auszuübenden und nicht nach den ausgeübten Tätigkeiten bezahlt.
ABCKE:
--- Zitat von: Fenix503 am 09.04.2022 09:58 ---Also ich arbeite bei einer Kommune. Normalerweise werden Techniker in der Entgeltgruppe 9b eingestellt. Und da ich nicht nur Techniker Tätigkeiten, sondern auch Ingenieurs Tätigkeiten durchführe hätte ich damit gerechnet, dass ich einen Anspruch auf eine höhere Lohngruppe habe. Aber selbstverständlich ist das Verhandlungssache.
--- End quote ---
Das ist eine Behauptung. Techniker (staatl. gepr.) werden natürlich nicht normalerweise nach E9b eingruppiert. Wirf einen Blick in die Entgeltordnung und dieser sollte dir offenbaren, dass der Groh der Techniker*innen der E8 oder E9a zuzuordnen wäre. Eine möglicherweise davon abweichende Praxis spiegelt eher die fehlende Kompetenz in diversen Verwaltungen wider.
Auch bezogen auf die Ingenieurtätigkeiten bitte ich dich einen Blick in folgendes Urteil zu werfen:
BAG, 28.09.1994, 4 AZR 830/93.
Bauleitungstätigkeiten zu ca. 50% zu "beinhalten" ist sowohl hinsichtlich des Zeitanteils als auch bezogen auf die inhaltliche Ausgestaltung und Qualität der Tätigkeit zu unspezifisch.
Folgende Aufgaben müssten von der auszuübenden Tätigkeit gedeckt sein: "die laufende Überwachung der Herstellung eines Werkes im Bezug auf die Übereinstimmung mit den Ausführungszeichnungen, Angaben und Anweisungen in technischer Hinsicht, die Kontrolle der Einhaltung der technischen und behördlichen Vorschriften, die Abnahme der Bauleistungen, die Baustoffkontrolle, die Durchführung der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen sowie die rechnerische und fachtechnische Prüfung aller Kostenrechnungen."
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