Autor Thema: Erkrankung der Ehefrau - wie Kinderbetreuung gewährleisten  (Read 2536 times)

Wasserkopp

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Guten Tag Zusammen,

Situation:
Ich bin Beamte im g.D. beim Bund. Meine Frau ist aktuell in Elternzeit (und gesetzlich versichert). Wir erwarten nun das dritte Kind. Bis zum berechneten Geburtstermin sind noch ca. 10 Wochen Zeit.
Nun haben die Ärzte eine angehende Schwangerschaftsvergiftung festgestellt. Dies hätte zur Folge das meine Frau für längere Zeit stationär behandelt bzw. überwacht werden müsste.

Nun bleibt die Betreuung unserer beiden Kids (3+5) zu klären. Aktuell gehen sie von 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr in die Kita. Großeltern sind alle noch voll berufstätig.

MeinAnliegen:
a) Sehe ich das richtig, dass ich während der Abwesenheit meiner Frau entweder Urlaub und Zeitguthaben verbrauchen muss oder einen Arzt finde der Mitleid mit uns hat und mich krank schreibt?
b) Möglichkeit bezahlten Sonderurlaub zu bekommen gibt es soweit ich gelesen habe keine, korrekt?
c) gibt es noch andere Optionen außer befristet Stunden zu reduzieren?

Vielen Dank und Grüße

Maik8583

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Es gibt den Sonderurlaub wegen Erkrankung einer Betreuungsperson. Steht in der SUrlV mit bei den Kindkranktagen. Jedoch hast du da nur 4 Tage.

Lars73

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Es gibt den Sonderurlaub wegen Erkrankung einer Betreuungsperson. Steht in der SUrlV mit bei den Kindkranktagen. Jedoch hast du da nur 4 Tage.
Die auch als halbe Tage verwendet werden können. Dann kann man es zumindest auf 8 Tage strecken. Macht aber etwas Minusstunden wegen der recht kurzen Zeit in der Kita.

Organisator

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c) gibt es noch andere Optionen außer befristet Stunden zu reduzieren?

- Kitaaufenthalt verlängern
- Homeoffice
- Haushaltshilfe / Babysitter
- Samstagsarbeit
-

Wasserkopp

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c) gibt es noch andere Optionen außer befristet Stunden zu reduzieren?

- Kitaaufenthalt verlängern
- Homeoffice
- Haushaltshilfe / Babysitter
- Samstagsarbeit
-

Vielen Dank für die Punkte. Läuft alles auf "persönliches" Problem bzw. Organisation raus.
Ich hatte die Hoffnung eine "bessere" Option übersehen zu haben.

Organisator

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Vielen Dank für die Punkte. Läuft alles auf "persönliches" Problem bzw. Organisation raus.
Ich hatte die Hoffnung eine "bessere" Option übersehen zu haben.

Zumindest bei den Punkten Homeoffice und Samstagsarbeit kann dir der Dienstherr entgegenkommen und dazu Regelungen treffen bzw. bestehende Regelungen erweitern. Ich kenne für die beiden genannten Fälle Regelungen, die eine Flexibilität im Einzelfall ermöglichen, was auch für dich zutreffen könnte.

WasDennNun

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Vielen Dank für die Punkte. Läuft alles auf "persönliches" Problem bzw. Organisation raus.
Ich hatte die Hoffnung eine "bessere" Option übersehen zu haben.

Zumindest bei den Punkten Homeoffice und Samstagsarbeit kann dir der Dienstherr entgegenkommen und dazu Regelungen treffen bzw. bestehende Regelungen erweitern. Ich kenne für die beiden genannten Fälle Regelungen, die eine Flexibilität im Einzelfall ermöglichen, was auch für dich zutreffen könnte.
Genau, bei uns gibt es noch die Möglichkeit "Nachtarbeit"
idR wird das durch die Kombi Stundenreduktion, HO im Zeitfenster 7/24 erledigt.
Auch mal mit Spielecke im Büro, falls da mal Paperware gesichtet werden muss.

zu a) AU Meldung seitens Arzt, obwohl man nicht AU ist.
Dünnes Eis, kann für Arzt und Beamten nach hinten los gehen.

Und ja, die Vollkaskoversicherung durch den AG  für alle Lebenslage gibt es leider noch nicht.

Wasserkopp

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Vielen Dank für eure Antworten.

Es ist wenig sinnvoll meine Tätigkeit Samstags und Nachts zu erbringen - dies ist aber aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.

Sollte also der Betreuungsfall eintreten, werde ich mit dem Arbeitgeber in Verhandlung gehen und schauen wo wir landen.

Der Obelix

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Manchmal wird ja auch gerade in der heutigen Zeit ein Kind krank und man hat aktuell dieses Jahr 20 Tage Sonderurlaub hierfür.....

lilywatson1v

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Ich weiß, dass dieses Forum bei Fragen Hilfestellung leisten soll. 1v1 battle Aber diese Frage hätte man sich mittels Google innerhalb von 1 Minute (schneller als das Eingangsposting wahrscheinlich geschrieben wurde) selbst beantworten können.