Autor Thema: Urlaub in der Probezeit  (Read 7835 times)

KingLuy

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Urlaub in der Probezeit
« am: 08.04.2022 09:52 »
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zu Urlaub in der Probezeit im Umfeld TV-H. Man kann ja nur so viel Urlaub nehmen den man schon erwirtschaftet hat. Wie ist das jetzt aber wenn ich schon fest Urlaube gebucht habe. Welche Möglichkeiten habe ich um meine Urlaube auch war zunehmen? Die Urlaube in der Probezeit liegend übersteigen die erwirtschafteten Tage.

Grüße

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #1 am: 08.04.2022 10:11 »
Wer behauptet denn so einen Blödsinn, dass man nicht mehr als den "erwirtschafteten" Urlaub nehmen kann?
Man hat zwar keinen Anspruch, aber das bedeutet ja nicht, das der AG einem nicht den Urlaub gewähren kann.
Einfach mal nett fragen.

KingLuy

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #2 am: 08.04.2022 11:13 »
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Fireball84

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #3 am: 08.04.2022 11:38 »
Hilft zwar jetzt nicht mehr, aber ich bin immer gut damit gefahren, so etwas im Nachgang zum Vorstellungsgespräch oder beim Telefonat im Rahmen der Jobzusage anzusprechen und mir "grünes Licht zu holen".

Organisator

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #4 am: 08.04.2022 11:40 »
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #5 am: 08.04.2022 12:02 »
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?
Na da sind dann halt uninformierte Menschen unterwegs.
Wenn ich dir bestätige das wir auf ner Scheibe leben, wirst du mir ja auch nicht glauben 8)

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #6 am: 08.04.2022 12:06 »
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?
Also dem möchte ich widersprechen:
Es besteht kein Anspruch auf den Jahresurlaub, den erhält man erst nach 6 Monaten.
Bei 5 T Woche und 30 Tage Urlaub, hat man aber durchaus einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen nach 2 Monaten, auch in der Probezeit (sofern nicht einzelvertraglich was anderes vereinbart wurde)

Und ein vernünftiger AG wird einem im durchaus auch schon vorher gebuchten 2Wochen Urlaub genehmigen, auch wenn man noch in der Probezeit ist.

Lars73

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #7 am: 08.04.2022 12:34 »
Bei 5 T Woche und 30 Tage Urlaub, hat man aber durchaus einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen nach 2 Monaten, auch in der Probezeit (sofern nicht einzelvertraglich was anderes vereinbart wurde)

Ein solcher Teilurlaubsanspruch besteht m.E. nur unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG.
D.h. bei Arbeitsbeginn im 2. Halbjahr, befristet Vertrag bis 6 Monate oder Ausscheiden durch Kündigung etc. vor erreichen der 6 Monate (der Teilurlaubsanspruch entsteht sobald klar ist, dass die Wartezeit nach §4 BUrlG nicht erreicht wird).

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #8 am: 08.04.2022 13:21 »
Stimmt, danke für die Präzisierung.
Also hat der Urlaubsanspruch nichts mit der Probezeit zu tun.
Sondern alleinig nur was mit der Wartezeit nach §4 BUrlG und deren Erfüllungsmöglichkeit.

Hoffe ich vergesse das nicht wieder :P

Johann

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #9 am: 08.04.2022 13:23 »
In erster Linie hilft es immer, einfach mit dem Arbeitgeber (oder hier mit dem Vorgesetzten, der den Urlaub genehmigt) zu sprechen. Wenn du den Urlaub schon vor Stellenantritt gebucht hast, muss man schon ein ziemlicher Arsch sein und die Beziehung nachhaltig negativ verlaufen lassen wollen, um diesen dennoch abzulehnen. (Vorausgesetzt es gibt keinen wichtigen Grund, ihn abzulehnen)

Unbezahlt freistellen würde dem Arbeitgeber wenig nützen. Das führt ja nur dazu, dass du neben den normalen Urlaubs- und Krankheitstagen zusätzlich noch weitere Tage nicht der Tätigkeit nachgehen kannst, für die du eingestellt wurdest. Dem Arbeitgeber sind die paar Euro recht egal, hauptsache du machst die Arbeit.

Meistens reicht es aber, mit den Leuten zu reden statt gleich mit Gesetzen und Ansprüchen um die Ecke zu kommen. Am Ende könnte der Arbeitgeber den Urlaub trotz bestehendem Anspruch ablehnen, wenn zu dem Zeitpunkt bspw. nur noch du da wärst, weil alle anderen Urlaub machen.

KingLuy

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #10 am: 08.04.2022 13:34 »
Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.

xap

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #11 am: 09.04.2022 07:30 »
Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #12 am: 09.04.2022 07:47 »
Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.
Natürlich darf man jederzeit, auch in der Probezeit, Urlaub nehmen.
Anspruch erwirbt man jedoch nur eingeschränkt, laut BUrlG.
Das was du schreibst stimmt nur für Angestellte die ab dem 1.7. des Jahres anfangen.
Wenn ich das BUrlG jetzt richtig verstanden habe, hast du, wenn du am 1.6. anfängst Ende November keinen Urlaubsanspruch und dann zum 1.12. den vollen Urlaubsanspruch von 7/12.
@Lars korrekt? oder hat man da 6/12 Anspruch und  das 1/12 erwirbt man dann ende des Monats?

MH

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #13 am: 09.04.2022 15:56 »
Bei uns ist es immer wünschenswert, sowas bereits im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Habe schon mitbekommen, dass Kollegen 3 Wochen Urlaub fest gebucht haben, welcher in der Probezeit ist. Das kam überhaupt nicht gut an, da man das bei Einstellung schon wusste....und verschwieg🤷.

DiVO

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #14 am: 11.04.2022 10:04 »
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?

Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.