Autor Thema: Urlaub in der Probezeit  (Read 8114 times)

Organisator

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #15 am: 11.04.2022 10:14 »
Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Na die rechtlichen Grundlagen haben meine Vorposter schon dargelegt. Es hält den Arbeitgeber jedoch nicht davon ab, ohne vorhandenen Anspruch bereits Urlaub zu gewähren. Dann käme es auch nicht zu dem Durcheinander bei deiner Frau, dort hätte man die Überstunden auch auszahlen lassen können.

Ansonsten ist die fehlende Begeisterung des Abteilungsleiters und anderen nicht das Problem deiner Frau, das liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, der auch anders entscheiden hätte können.

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #16 am: 11.04.2022 10:21 »

Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?
Weil das BUrlG es so festgelegt hat!
Zitat
Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.
Kein Anspruch haben heißt nicht, dass man nicht Urlaub gewährt bekommen kann. Man kann ihn nur nicht einklagen.

Also ist es bei deiner Frau ein hausgemachtes Problem gewesen, welches der Abteilungsleiter selbst verursacht hat, weil er deiner Frau eben nicht gesagt hat: nehmen sie mal 2-3 Wochen Urlaub im Sommern, sonst fehlen sie mir am Ende des Jahres zu viel.


Lars73

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #17 am: 11.04.2022 10:24 »
Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Das hat nichts mit der Probezeit zu tun. Sondern wie schon beschrieben mit den Regelungen zur Wartezeit nach BUrlG.

KingLuy

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #18 am: 12.04.2022 08:55 »
Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.

Ist jetzt geklärt:
3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaub, maximal 3 Gleittage und dann mindestens ein Tag unbezahlter Urlaub.

MH

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #19 am: 12.04.2022 18:11 »
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vorallem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.

KingLuy

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #20 am: 14.04.2022 07:13 »
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vor allem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.
Ich würde mir solch eine Frage von dem Personaler wünschen. Der Bewerber ist derjenige der diese Situation eher selten hat und solch etwas eher vergessen kann. Personaler machen das täglich. Kleine Frage im Nebensatz: "Haben Sie eventuell Urlaube in der nächsten Zeit welche Sie nur schlecht verschieben können?"

Ich hab da ehrlich nicht dran gedacht. Man wechselt einfach nicht täglich seinen Arbeitgeber!

MH

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #21 am: 14.04.2022 09:33 »
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vor allem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.
Ich würde mir solch eine Frage von dem Personaler wünschen. Der Bewerber ist derjenige der diese Situation eher selten hat und solch etwas eher vergessen kann. Personaler machen das täglich. Kleine Frage im Nebensatz: "Haben Sie eventuell Urlaube in der nächsten Zeit welche Sie nur schlecht verschieben können?"

Ich hab da ehrlich nicht dran gedacht. Man wechselt einfach nicht täglich seinen Arbeitgeber!

Ja, da gebe ich ihnen Recht. Wäre eine einfache Frage im VS gewesen.

Lars73

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #22 am: 14.04.2022 10:14 »
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.

Organisator

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #23 am: 14.04.2022 10:23 »
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.

Sehe ich auch so. Wenn der AG z.B. Betriebsferien in naher Zukunft nach der Einstellung hat, würde ich von ihm erwarten, dass er mir das frühzeitig mitteilt. Wenn der AN wg. Urlaubsplanung nicht zur Verfügung steht, liegts am AN darauf hinzuweisen.

WasDennNun

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Antw:Urlaub in der Probezeit
« Antwort #24 am: 14.04.2022 11:09 »
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.
Wir machen das in der Tat trotzdem, auch die Frage: "Wissen sie denn wieviel sie bei uns verdienen werden?", stellen wir den Leuten.
(Sofern sie nicht am Ende selbst Fragen.)
Gibt dann regelmäßig im Beurteilungsbogen entsprechende Abzüge in der B-Note.
Geben den Leuten (wenn wir sie denn trotzdem wollen) dann auch ohne Probleme 2 Wochen Urlaub während der Probezeit, wenn es nicht im erstem Monat ist.