Autor Thema: Pflege und Versorgung welche Rechte für Arbeitnehmer?  (Read 949 times)

Maximus2584

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Hallo, ich habe zwar jetzt verschiedene § gelesen, jedoch kurz und mit einfach Worten, falls jemand helfen kann.

Die Frau hat vom Arzt Attest bekommen, dass zur Vermeidung der Frühgeburt nur noch Bettruhe für die letzten 6 Wochen angesagt ist. Im Prinzip kann sie bzw. sollte sie nichts außer liegen und langsam spazieren, mehr ist nicht drinnen. Ich wurde da für die häusliche Pflege benannt, da wir keine Verwandschaft in der Nähe haben.

Meine Frage, ich habe gesehen, dass ich 10 Tage bekommen kann oder bis zu 6 Monate. Wie ist das denn tatsächlich, was kann/darf ich beantragen nach TV-L, was wird vom Arbeitgeber und was von der Kasse bezahlt?

Vielen Dank.

Maximus2584

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Antw:Pflege und Versorgung welche Rechte für Arbeitnehmer?
« Antwort #1 am: 08.04.2022 13:26 »
Hinweis
Pflegeunterstützungsgeld

Ab 1.1.2015 hat der Beschäftigte Anspruch auf Zahlung eines "Pflegeunterstützungsgeldes", einer Entgeltersatzleistung i. H. v. 90 % des Nettogehaltes. Das Pflegeunterstützungsgeld ist vorgesehen für den Fall, dass ein Beschäftigter gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat (§ 2 Abs. 3 Satz 2 PflegezeitG i. V. m. § 44a Abs. 3 SGB XI)

Trifft das auch dann zu?