Moin.
Heute mal wieder zwei Fragen.
A) Im Unternehmen wird in bestimmten Bereichen in Gleitzeit gearbeitet. Diese ist laut Betriebsvereinbarung festgelegt von Montag 06:15 Uhr bis Freitag 19:30 Uhr. Wenn jetzt ein Mitarbeiter am Samstag/Sonntag/Feiertag im Ausnahmefall zur Arbeit eingeteilt wird, erhält dieser dann die entsprechenden Zuschläge ?
B) Erhält ein Teilzeitmitarbeiter für dienstplanmäßige (geplante) Überstunden entsprechende Zuschläge ? Wenn ja, wie wird sowas ermittelt (da die eigene zu erbringende Arbeitsleistung niedriger wie Vollzeit ist) ?
Vielen Dank, Frank