Autor Thema: Gleitzeit und Zuschläge / Überstundenzuschläge bei Teilzeit  (Read 2002 times)

fbronko80

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Moin.

Heute mal wieder zwei Fragen.

A) Im Unternehmen wird in bestimmten Bereichen in Gleitzeit gearbeitet. Diese ist laut Betriebsvereinbarung festgelegt von Montag 06:15 Uhr bis Freitag 19:30 Uhr. Wenn jetzt ein Mitarbeiter am Samstag/Sonntag/Feiertag im Ausnahmefall zur Arbeit eingeteilt wird, erhält dieser dann die entsprechenden Zuschläge ?

B) Erhält ein Teilzeitmitarbeiter für dienstplanmäßige (geplante) Überstunden entsprechende Zuschläge ? Wenn ja, wie wird sowas ermittelt (da die eigene zu erbringende Arbeitsleistung niedriger wie Vollzeit ist) ?

Vielen Dank, Frank

Levana

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Bei Teilzeit sind Stunden bis zur Vollzeitbeschäftigung keine Überstunden, sondern lediglich Mehrarbeit. Und diese kann innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Zuschläge gibt es da nicht.

Isie

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Zu A): Ja.

WasDennNun

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Und eingeteilt muss heißen, dass der AG diese Überstunden anordne, was idR vom PR genehmigt werden muss.
Also ein Vorgesetzter kann das idR nicht einfach so einteilen.
leider sehr lästig, insbesondere wenn es einvernehmlich ist.

fbronko80

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Bei Teilzeit sind Stunden bis zur Vollzeitbeschäftigung keine Überstunden, sondern lediglich Mehrarbeit. Und diese kann innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Zuschläge gibt es da nicht.
War das bis Oktober 2021 anders ? Ich bin der Meinung gelesen zu haben das da was mit TVöD §7 Abs. 8 c  war, was im Oktober vom BAG aufgehoben wurde ...

Vielen Dank, Frank

Isie

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Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/diskriminierung-teilzeitbeschaeftigter-bei-ueberstundenzuschlaegen_218_555242.html

Da geht es zwar um einen anderen Tarifvertrag, aber die dortige Regelung entspricht inhaltlich der Regelung im TVöD.