Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gleitzeit und Zuschläge / Überstundenzuschläge bei Teilzeit
fbronko80:
Moin.
Heute mal wieder zwei Fragen.
A) Im Unternehmen wird in bestimmten Bereichen in Gleitzeit gearbeitet. Diese ist laut Betriebsvereinbarung festgelegt von Montag 06:15 Uhr bis Freitag 19:30 Uhr. Wenn jetzt ein Mitarbeiter am Samstag/Sonntag/Feiertag im Ausnahmefall zur Arbeit eingeteilt wird, erhält dieser dann die entsprechenden Zuschläge ?
B) Erhält ein Teilzeitmitarbeiter für dienstplanmäßige (geplante) Überstunden entsprechende Zuschläge ? Wenn ja, wie wird sowas ermittelt (da die eigene zu erbringende Arbeitsleistung niedriger wie Vollzeit ist) ?
Vielen Dank, Frank
Levana:
Bei Teilzeit sind Stunden bis zur Vollzeitbeschäftigung keine Überstunden, sondern lediglich Mehrarbeit. Und diese kann innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Zuschläge gibt es da nicht.
Isie:
Zu A): Ja.
WasDennNun:
Und eingeteilt muss heißen, dass der AG diese Überstunden anordne, was idR vom PR genehmigt werden muss.
Also ein Vorgesetzter kann das idR nicht einfach so einteilen.
leider sehr lästig, insbesondere wenn es einvernehmlich ist.
fbronko80:
--- Zitat von: Levana am 08.04.2022 17:42 ---Bei Teilzeit sind Stunden bis zur Vollzeitbeschäftigung keine Überstunden, sondern lediglich Mehrarbeit. Und diese kann innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Zuschläge gibt es da nicht.
--- End quote ---
War das bis Oktober 2021 anders ? Ich bin der Meinung gelesen zu haben das da was mit TVöD §7 Abs. 8 c war, was im Oktober vom BAG aufgehoben wurde ...
Vielen Dank, Frank
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