Autor Thema: [Allg] Krankenhaustagegeldversicherung  (Read 1877 times)

Porridge

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[Allg] Krankenhaustagegeldversicherung
« am: 09.04.2022 08:33 »
Hallo!

Ich hab mal eine (vermutlich blöde) Frage.
Ich bin Landesbeamte und habe seit ich 17 bin eine private KV. Natürlich hatte ich damals keine Ahnung, was ich da abgeschlossen habe. Ich habe jetzt festgestellt, dass ich eine Krankenhaustagegeldversicherung habe. Ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass die überflüssig ist, da ich im Krankheitsfall ja eh mein Gehalt weiter bekomme und wenn ich so drüber nachdenke, halte ich es auch für sehr unnötig. Ich wollte mich aber mal bei Leuten mit Erfahrung absichern. Was denkt ihr? Sollte ich die Krankenhaustagegeldversicherung kündigen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
« Last Edit: 10.04.2022 02:39 von Admin2 »

Kara42

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Antw:Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #1 am: 09.04.2022 10:22 »
Man kann das Tagegeld z. B. auch benutzen, um sich von 2-Bett auf 1-Bettzimmer hochstufen zu lassen, falls die PKV an sich nur 2-Bettzimmer abdeckt. Ansonsten kann das Geld auch hilfreich sein, Fahrtkosten für Besuche und sonstige Mehrkosten für Angehörige etc. aufzufangen, falls man dafür keine hinreichenden Reserven hat.

Davon abgesehen würde ich das auch eher als unnötig ansehen als Beamter.

Ozymandias

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Antw:Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #2 am: 09.04.2022 10:35 »
Der Tarif zeigt an wie viel KHT gezahlt werden würde.

Manchmal aber nicht ab dem 1. Tag.
Dann die gezahlte Monatsprämie anschauen und überlegen wie viel Tage man im KH verbringen würde oder in der Vergangenheit verbracht hat, man hat ja auch Infos über Dauer von KH-Besuchen von Angehörigen
Heute wird man schneller rausgeschmissen als vor 10-20 Jahren, das darf man nicht vergessen.

Mit dieser einfachen Rechnung sieht man dann ganz schnell, ob sich die KHT-Versicherung lohnt. Meiner Meinung nach nicht.

Opa

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Antw:Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #3 am: 09.04.2022 10:40 »
Ein Relikt aus der Zeit, als man sich noch für 10 DM Grundgebühr und 50 Pfennig pro „Einheit“ ein Telefon neben das Bett stellen ließ und täglich Zeitschriften kaufte. Und der Fernseher kostete oft auch extra (und zwar nicht für die Programme, die auf einer Hotelrechnung separat aufgeführt werden).

Max

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Antw:Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #4 am: 09.04.2022 13:10 »
Da musst du einfach mal rechnen,  da hier niemand weiß wie hoch dein Beitrag,  die Tagegeldsumme und der Umfang der Leistung sind.
Die 10 Euro Selbstbehalt bzw. maximal 280 Euro pro Jahr,  sind kein versicherungswürdiges Risiko. Du würdest es also eher nutzen um Zusatzleistungen abzudecken.
Der durchschnittliche Verbleib im KH sind 7 Tage.
Wenn du Risikofaktoren hast die mehrere und längere KH Aufenthalte bedingen können, du in ein nichtversichertes Einbettzimmer willst und vielleicht auch Reha etc. den Versicherungsfall auslösen,  könnte es sich vielleicht auch nach den vielen Beitragsjahren rechnerisch Lohnen die Versicherung fortzuführen. Für einen Neuabschluss kann ich mir nicht vorstellen,  dass es jemals sinnvoll ist.

Woldemar

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Antw:Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #5 am: 09.04.2022 23:59 »
Ich würde zunächst anfragen, ob sich das KHT nicht reduzieren lässt. Ich zahle aktuell 0,50€ für 5€ Tagesgeld, bei meinen Kindern kosten 25€ KHT gerade mal 1,25€/Monat.

Damit erhält man sich einerseits die Option diesen Baustein an die eigenen Kinder weiterzugeben und, je nach Tarif, kann man zu einem späteren Zeitpunkt im Leben, ohne erneute Gesundheitsprüfung, den Betrag auch wieder erhöhen.

Ganz grundsätzlich würde ich bei einem PKV-Tarif, den ich mit 17 Jahren "en passant" abgeschlossen habe, aber einmal detailliert prüfen, ob der Tarif generell etwas taugt, solange ich noch jung und gesund genug bin, einen etwaigen Wechsel vollziehen zu können.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Krankenhaustagegeldversicherung
« Antwort #6 am: 11.04.2022 09:42 »
...man kann sich - besonders in D - gegen Vieles bis Alles versichern...

...man muss es aber nicht! ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen