Autor Thema: Problem mit Eingruppierung  (Read 8129 times)

Schmitti

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #15 am: 14.04.2022 09:37 »
Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Das kann man erbitten, oder direkt fordern.

Organisator

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #16 am: 14.04.2022 09:37 »
Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

Ja, aber auf deinen Arbeitgeber zugehen. Bzw. die Stelle, die in seinem Namen berechtigt ist, Arbeitsverträge zu unterschreiben.

deni bas

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #17 am: 14.04.2022 09:44 »
Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

Spidersangel

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #18 am: 14.04.2022 09:57 »
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.

Kat

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #19 am: 14.04.2022 09:58 »
Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?

Organisator

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #20 am: 14.04.2022 10:11 »
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

Üblicherweise indem sich Personalbereich und Fachbereiche abstimmen und eine für die Wertigkeit der Stelle und Art der Aufgaben geeignete Tätigkeitsdarstellung erstellen.

Spidersangel

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #21 am: 14.04.2022 10:12 »
Wie die Personalabteilung dies bewerkstelligt ist doch völlig egal.
Aber Sie ist in der Regel die vom Arbeitgeber dazu befähigte Stelle.
Das Sie sich natürlich meistens das ganze zusammenstellen lässt von der Abteilung die jemanden benötigt für die Tätigkeiten welche die Arbeitsstelle vorgibt, ist doch ganz klar.
Aber dies schriftlich zu fixieren ist eben Sache der Personalabteilung und nicht von irgendeiner Amtsleitung.

deni bas

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #22 am: 14.04.2022 10:27 »
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.

Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.

Kat

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #23 am: 14.04.2022 10:31 »
Auch ind er Industrie wird die Personalstelle keine Arbeitsstellen ausschreiben können ohne zu wissen, was der zukünftige Arbeitnehmer zu tun hat und wie viel sie ihm bezahlen müssen.

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #24 am: 14.04.2022 10:48 »
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Wenn die Amtsleitung deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder dazu befugt ist, diesen zu ändern, dann ja.
Sonst muss eben die entsprechend befugte Stelle einen entsprechenden Wisch gegenzeichnen.

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #25 am: 14.04.2022 10:54 »
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.

Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.
Also Wildwuchs und Chaos. Und Führungskräfte die ihre Kompetenzen überschreiten (und deswegen abgemahnt werden sollten  ::) ) und deine Gutgläubigkeit schamlos ausnutzen.

Ich würde direkt auf die Personalstelle zugehen, den Sachverhalt darlegen und die Fragen, ob du diese Dinge jetzt machen sollst, oder den Bleistift fallen lassen sollst.
Und das du bis zur Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten von der PA kein Anweisungen vom Vorgesetzten mehr befolgen kannst, weil du ja nicht weißt ob du das machen darfst!  :P :-X

(Alternativ jede Anweisung an denen melden mit Bitte um Bestätigung.)

Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Kühlschrank

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #26 am: 14.04.2022 11:39 »

Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Passierschein A38  ;)

FGL

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #27 am: 14.04.2022 13:07 »
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Organisator

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #28 am: 14.04.2022 13:16 »
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.

FGL

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #29 am: 14.04.2022 13:22 »
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.
Auch die Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet hier die Organisationsabteilung - in Personalunion bewerten dieselben Leute Dienstposten für Beamte und bilden die Rechtsmeinung über die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Die Personalabteilung entscheidet "nur" noch über die Anerkennung von Berufserfahrung im Rahmen der Stufenzuordnung.