Diese Aussage widerspricht dem, was oben geschrieben wurde, oder habe ich das alles falsch verstanden?
Eine Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Seite gibt es, eine schriftliche Übertragung von Aufgaben an die Arbeitnehmer erfolgt m. W. grundsätzlich nicht.
Und letztere gilt es einzufordern. Alternativ - wie beschrieben - jegliche Tätigkeit vom Arbeitgeber absegnen zu lassen. Woher sollst du sonst wissen, welche Aufgaben dir übertragen sind?