Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wiedereinstellung

<< < (2/2)

Lars73:
Nein. Hinsichtlich sachgrundlos befristeter Vertrag kommt es auf eine Beschäftigung beim Arbeitgeber und nicht im gleichen Tarifvertrag an.

Auch ist es denkbar, dass trotz Ausschreibung als sachgrundlose Stelle tatsächlich sachgründe verfügbar sind. Nur wenn man einen Arbeitsvertrag der sich auf die sachgrundlose Befristung stützt schließt und es eine Vorbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber gibt, dann ist die Befristung nicht wirksam. Eine Entfristungsklage würde gewonnen werden.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version