Zunächst muss es gar keine Erprobungszeit geben - das wäre mit dem AG zu klären.
Für die Eingruppierung jedenfalls ist die Arbeit der Bewertungskommission völlig unerheblich.
Wenn dir dauerhaft neue Aufgaben zum 01.01. übertragen wurden, bist du zum 01.01. entsprechend eingruppiert.