Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich vom Direktionsrecht gebrauch machen. Er braucht objektive Gründe und den Mut es durchzusetzen. Wenn man den Konflikt mit dem PR scheut und/oder es nicht begründen kann sieht es halt schlecht aus.
Wenn der PR nicht in der Mitbestimmung ist, dann muss der böswillige AG doch nicht mit dem PR darüber reden.
Klar vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht da anders aus und es ist ja auch gut, dass die Masse der AGs nicht so verfährt, aber Rechtsmittel dagegen? Und objektive Gründe sind doch oftmals schnell konstruiert: Da ist eine unbesetzte Stelle, wir brauchen da jemanden, du kannst das, du machst das...
Und wenn jemand nach längerer Zeit zurückkommt, dann wäre doch ein objektiver Grund, dass der Vertreter in die aktuellen Vorgänge eingearbeitet ist und man sich so eine Übergabe spart. Das ist dann doch keine Willkür (nur eine ätzende Argumentation)
Gerate öffentliche Arbeitgeber schrecken da gern mal zurück.
Bzw. vielleicht erkennen sie auch, dass es sinnvoll sein kann, die Person weiter auf der bisherigen Tätigkeit einzusetzen, wenn diese es wünscht.
Natürlich und jemanden der aus der Krankheit zurückkommt so einen drauf zu hauen ist ja auch unterirdisch, wenn der AG nicht der Meinung ist, dass der MA nicht mehr geeignet für den Job ist und sich auf seine Fürsorgepflicht zurückzieht.