Autor Thema: Maßgebender Zeitpunkt bei Höhergruppierung/Übernahme Erfahrungsstufe  (Read 1472 times)

Ordi

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Übernahme der Erfahrungsstufe bei Stellenwechsel und damit zusammenhängender Höhergruppierung. Ich befinde mich seit dem 01.07.2018 in der EG9c Stufe 4. Das bedeutet, dass ich zum 01.07.2022 die Erfahrungsstufe 5 erreiche. Was passiert, wenn ich aber ab dem 01.07.2022 eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber mit einer höheren Eingruppierung antrete? Erfahrungsstufe 5 oder bleibe ich in der Erfahrungsstufe 4 mit neuem Beginn der Stufenlaufzeit? Normalerweise müssten die "4 Jahre in der Erfahrungsstufe 4" mit dem Ablauf des 30.06.2022 erfüllt sein, da hier nach § 187 Abs. 2 BGB der 01.07.2018 als maßgebender Zeitpunkt für den Beginn einer Frist mitgerechnet werden muss oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
Ordi

Isie

  • Gast
Die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Beim Zusammentreffen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung findet zuerst der Stufenaufstieg statt.