Autor Thema: [BY] Teildienstfähigkeit Besoldung  (Read 1429 times)

Beamte111

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[BY] Teildienstfähigkeit Besoldung
« am: 11.04.2022 21:26 »
Hallo,

kennt sich damit jemand aus?
Kommunalbeamtin Bayern,  Sollarbeitszeit 40 Stunden.
Bisher Teilzeit freiwillig mit 35 Wochenstunden.
Aufgrund massiver gesundheitlicher Probleme will ich die Teildienstfähigkeit mit 20 Wochenstunden in Absprache mit meinem Dienstherrn veranlassen.
Ich weiß,  dass es 50 Prozent Zuschlag gibt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen so reduziert.
Wie wird dieser berechnet?
Laut Dienstherr einfach Besoldung mit 27,5 Wochenstunden.
Wird das dann auch bei der Pensionierung berücksichtigt,  dass ich nicht ohne gesundheitliche Gründe reduziert habe?

Würde mich freuen, wenn mir da jemand was sagen könnte.
« Last Edit: 12.04.2022 03:31 von Admin2 »

ChrBY

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Antw:[BY] Teildienstfähigkeit Besoldung
« Antwort #1 am: 12.04.2022 20:13 »
Der Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit ist nicht ruhegehaltfähig. Man wird also hinsichtlich seiner Versorgung zunächst so gestellt, als hätte man freiwillig auf das tatsächlich absolvierte Stundenmaß reduziert.

Da aber ein begrenzt dienstfähiger Beamter nicht schlechter als ein dienstunfähiger Beamter gestellt werden soll, sind Zeiten der begrenzten Dienstfähigkeit zu mindestens 2/3 bis zum Monat der Vollendung des 62. Lebensjahres ruhegehaltfähig (sogenannte Zurechnungszeit (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BayBeamtVG)). In den darauffolgenden fünf Jahren sind die Zeiten abermals wie tatsächlich absolviert ruhegehaltfähig, eine Aufstockung auf 2/3 findet dann allerdings nicht mehr statt.

Bei den hier geschilderten Umständen führt dies folglich dazu, daß bei 20 Wochenstunden die Zeiten zunächst zu 2/3 ruhegehaltfähig sind und ab dem 62. Geburtstag nur noch zu 50 %.