Hallo,
kennt sich damit jemand aus?
Kommunalbeamtin Bayern, Sollarbeitszeit 40 Stunden.
Bisher Teilzeit freiwillig mit 35 Wochenstunden.
Aufgrund massiver gesundheitlicher Probleme will ich die Teildienstfähigkeit mit 20 Wochenstunden in Absprache mit meinem Dienstherrn veranlassen.
Ich weiß, dass es 50 Prozent Zuschlag gibt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen so reduziert.
Wie wird dieser berechnet?
Laut Dienstherr einfach Besoldung mit 27,5 Wochenstunden.
Wird das dann auch bei der Pensionierung berücksichtigt, dass ich nicht ohne gesundheitliche Gründe reduziert habe?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand was sagen könnte.