Autor Thema: Arbeitgeberwechsel im TvÖD Bund: Stufenübernahme möglich?  (Read 6412 times)

Pauline1910

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 :o kann ich meine Stufenlaufzeit, meine Stufe bei höherer Eingruppierung behalten?

Hallo,
ich wechsle gerade von einer TvÖD Bund 10/4 zu TvÖD Bund 13 er Stelle.  :-*
Mein neuer Arbeitgeber stuft mich bei 3 ein und übernimmt und die Stufenlaufzeit auch nicht. ???

Begründung: Eine Stufenübernahme bzw. Stufenlaufzeitübernahme ist leider nicht möglich, da die Eingruppierung des vorherigen Arbeitgebers nicht gleich ist mit der neuen auszuführenden Tätigkeit.
 :o

Was kann ich hier tun, damit ich meine Stufe 4 plus meine Laufzeit weiter bekomme?

Organisator

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Die Begründung des neuen AG ist zutreffend.

Hinsichtlich der Mitnahme der Stufe und der Stufenlaufzeit kann dies mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart werden. Es kann bisherige Zeiten als förderlich anerkennen, wenn es zur Deckung eines Personalbedarfs notwendig ist. Ob ein Personalbedarf besteht liegt an dir - du musst dem neuen Arbeitgeber klar machen, dass du für weniger nicht kommst.

WasDennNun

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Naja, die Begründung des neuen AG (sofern es ein neuer AG ist) ist unzutreffend, denn er kann ja die Stufe 4 geben.
Er muss aber nur die Stufe 1 geben.

Organisator

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Naja, die Begründung des neuen AG (sofern es ein neuer AG ist) ist unzutreffend, denn er kann ja die Stufe 4 geben.
Er muss aber nur die Stufe 1 geben.

So gesehem hast du recht.

Pauline1910

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was ist AG? Arbeitgeber?

WasDennNun

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WasDennNun

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Einige denken sie würden bei dem Wechsel von einer Behörde zur nächsten Behörde auch den AG wechseln, dass muss aber nicht der Fall sein, darum die Nachfrage

Pauline1910

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 "Ob ein Personalbedarf besteht liegt an dir - du musst dem neuen Arbeitgeber klar machen, dass du für weniger nicht kommst."

Personalbedarf scheint ja zu bestehen - sonst gäbe es doch keine Stellenausschreibung?

Pauline1910

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ich wechsle von einem Institut in ein anderes Institut - wie bekomme ich hier raus, ob der gleiche AG dahinter steckt?

WasDennNun

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"Ob ein Personalbedarf besteht liegt an dir - du musst dem neuen Arbeitgeber klar machen, dass du für weniger nicht kommst."

Personalbedarf scheint ja zu bestehen - sonst gäbe es doch keine Stellenausschreibung?
In dem Fall ist mit Personalbedarf gemeint, dass du die einzige geeignete Bewerberin bist.

Lars73

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ich wechsle von einem Institut in ein anderes Institut - wie bekomme ich hier raus, ob der gleiche AG dahinter steckt?
Wer steht im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bzw. sind es unabhängige Institute helfen bei der Klärung.

Lars73

  • Gast
Personalbedarf scheint ja zu bestehen - sonst gäbe es doch keine Stellenausschreibung?

Das reicht nicht. Es muss ein Personalgewinnungsproblem geben. (Wenn es diverse gleich qualifizierte Bewerber gibt welche für Stufe  kommen würden besteht kein Personalgewinnungsproblem.)
Allerdings deutet Stufe 3 darauf hin, dass der Arbeitgeber grundsätzlich ein Personalgewinnungsproblem sieht. Sonst hätte er eher Stufe 1 vorgesehen. (Es sei denn es gibt noch Berufserfahrung in der E13 bzw. mit entsprechenden Tätigkeiten.)

WasDennNun

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Personalbedarf scheint ja zu bestehen - sonst gäbe es doch keine Stellenausschreibung?

Das reicht nicht. Es muss ein Personalgewinnungsproblem geben. (Wenn es diverse gleich qualifizierte Bewerber gibt welche für Stufe  kommen würden besteht kein Personalgewinnungsproblem.)
Allerdings deutet Stufe 3 darauf hin, dass der Arbeitgeber grundsätzlich ein Personalgewinnungsproblem sieht. Sonst hätte er eher Stufe 1 vorgesehen. (Es sei denn es gibt noch Berufserfahrung in der E13 bzw. mit entsprechenden Tätigkeiten.)
Ich möchte auch nicht ausschließen, das die Personaler da einfach auch mal Dinge durcheinanderwerfen und denken mehr als 3 geht nicht, weil sie das Konzept der förderlichen Zeiten nicht verstanden haben,
oder oder oder....denn die Begründung:Eine Stufenübernahme bzw. Stufenlaufzeitübernahme ist leider nicht möglich, da die Eingruppierung des vorherigen Arbeitgebers nicht gleich ist mit der neuen auszuführenden Tätigkeit. ist ja im Widerspruch zur Stufe 3 die angeboten wird (woher soll denn die einschlägige Berufserfahrung her kommen, wenn man mehr als ein Jahr in der E10 war.)
und wer er die 3 wg. Personalgewinnung anbietet, dann ist es ja gelogen, das die 4 nicht geht.