Huch, also während Wiedereingliederung muss der Beschäftigte die Unterkunft, trotz niedrigen Krankengeldbezug, noch selbst tragen. Unter uns, da würde ich dem Kollegen raten, weiter krank zu bleiben. Da muss er wenigstens nur eine Unterkunft bezahlen. Soweit ich weiß, hatte er schon mal einige Zeit Trennungsgeld bezogen. Könnte man die Bewilligung nicht einfach verlängern oder wie ist das mit der Ausschlussfrist genau gemeint?