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Arbeitgeberwechsel im TvÖD Bund: Stufenübernahme möglich?

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Pauline1910:
 :o kann ich meine Stufenlaufzeit, meine Stufe bei höherer Eingruppierung behalten?

Hallo,
ich wechsle gerade von einer TvÖD Bund 10/4 zu TvÖD Bund 13 er Stelle.  :-*
Mein neuer Arbeitgeber stuft mich bei 3 ein und übernimmt und die Stufenlaufzeit auch nicht. ???

Begründung: Eine Stufenübernahme bzw. Stufenlaufzeitübernahme ist leider nicht möglich, da die Eingruppierung des vorherigen Arbeitgebers nicht gleich ist mit der neuen auszuführenden Tätigkeit.
 :o

Was kann ich hier tun, damit ich meine Stufe 4 plus meine Laufzeit weiter bekomme?

Organisator:
Die Begründung des neuen AG ist zutreffend.

Hinsichtlich der Mitnahme der Stufe und der Stufenlaufzeit kann dies mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart werden. Es kann bisherige Zeiten als förderlich anerkennen, wenn es zur Deckung eines Personalbedarfs notwendig ist. Ob ein Personalbedarf besteht liegt an dir - du musst dem neuen Arbeitgeber klar machen, dass du für weniger nicht kommst.

WasDennNun:
Naja, die Begründung des neuen AG (sofern es ein neuer AG ist) ist unzutreffend, denn er kann ja die Stufe 4 geben.
Er muss aber nur die Stufe 1 geben.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.04.2022 09:46 ---Naja, die Begründung des neuen AG (sofern es ein neuer AG ist) ist unzutreffend, denn er kann ja die Stufe 4 geben.
Er muss aber nur die Stufe 1 geben.

--- End quote ---

So gesehem hast du recht.

Pauline1910:
was ist AG? Arbeitgeber?

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