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Eingruppierung Sozialarbeiter mit Garantenstellung
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Pilot:
Hallo, mal wieder eine Eingruppierungsfrage-)))
Herr A wird von einem Landkreis für den Sozialpsychiatrischen Dienst eingestellt. Ausgeschrieben mit einer
S14 SuE - Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit Garantenstellung. Herr A ist aber kein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge sondern besitzt ein anderes Studium im sozialpsychiatrischen Bereich und sehr viel Berufserfahrung in der Psychiatrie, welche auch in der Erfahrungsstufe berücksichtigt wird. Daher erfüllt er die Tätigkeitsvoraussetzungen und wird aber mit der Begründung in die S12 SuE eingruppiert - Sozialarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten- . Herr A verrichtet nun die selben Tätigkeiten - tagsüber sowohl als auch Nachts und in Bereitschafsdiensten wie die Kollegen mit Garantenstellung. Hat Herr A einen Anspruch auf Höhergruppierung?
LG
Hain:
Die Eingruppierung ist falsch. Wenn Aufgaben von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung wahrzunehmen sind, ohne das eine entsprechende erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorliegt, ist die EG S 8b Fallgruppe 3 die richtige.
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