Autor Thema: stellv. Tätigkeit ausüben, höhere Stelle als eigene Stelle  (Read 1643 times)

Habbi

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Hallo,

seit nunmehr zwei Jahren übe ich stellvertretend eine Tätigkeit aus, die gleich zwei Entgeltgruppen über meine eigene (9a) ist. Nun frage ich mich, habe ich nicht den Anspruch auf eine Zulage o.ä.?

Mal ganz abgesehen davon, dass ich es sowieso dubios finde stellvertretend eine Stelle auszuüben die zwei Entgeltgruppen über meine ist.

Wie kann ich mich verhalten?

Gruß
Habbi

Lars73

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Soweit die Zeitanteile der Stellvertretung im Ergebnis zu einer höheren Eingruppierung führen besteht Anspruch auf eine Höhergruppierung (und es brächte deine Zustimmung für die Übertragung der Aufgabe). Soweit die Vertretung nicht dauerhaft übertragen wurde, aber bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Entgeltgruppe führen würden, besteht Anspruch auf eine Zulage (diese Übertragung ist regelmäßig vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Es braucht also keine Zustimmung des Betroffenen).

Meist sind diese Zeitanteile aber nicht Eingruppierungsrelevant. Dann ist es grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

Organisator

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Wie kann ich mich verhalten?

So wie Lars zutreffend schreibt, kommt es auf die Zeitanteile an. Wie viel deiner Arbeitzeit verbringst du denn für die höherwertige Tätigkeit?