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Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
zuppel:
Servus,
ich hatte mich auf eine ausgeschriebene Stelle in der Nachbarsgemeinde beworben. Befristet für Beschäftigungsverbot einer werdenden Mutter, Mutterschutz, Elternzeit, max. wohl zwei Jahre.
Ich wurde zwar zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wohl aber nur, weil ich schwerbehindert bin und ich die Schwerbehinderung im Lebenslauf angegeben hatte. Das Gespräch lief gefühlt eben so. Man spürt sowas ja doch irgendwie. Hatte noch nie lustlosere Leute gegenüber sitzen. Naja das mit der Schwerbehinderung war mal ein Test. Hatte die sonst nie angegeben.
Jetzt bekam ich aber die Tage schon überraschenderweise den Brief von der Gemeinde, in dem steht, dass das Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben wurde. Mir lässt das aber keine Ruhe.
Hmmm ... aber die Stelle muss ja definitiv besetzt werden (ich kenne ja die Gemeinde und weiß, dass die die andere Vollzeitstelle benötigen sozusagen).
Was könnten da Gründe für sein? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht!? :-/
Wenn ein Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben wurde, darf dann eigentlich jemand eingestellt werden? o_O
Dankeschön.
Viele Grüße
clarion:
Hallo Zuppel,
die wollten Dich nicht, oder Du jemanden (vielleicht intern) im Weg, der die Stelle haben sollte, der aber im Auswahlverfahren schlechter abgeschnitten hat.
Ob eine Aufhebung in der Situation rechtens ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich habe das Gefühl es könnte nicht rechtens sein, Stichwort Bewerbungsverfahrensanspruch. Vielleicht ist hier jemand aus der HR wissender als ich.
KingTut:
Moin,
wenn die zu Vertretende ihr Kind verloren hat, wird vielleicht keine Vertretung mehr benötigt?
was_guckst_du:
..es besteht zumindest ein Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Aufhebung nachvollziehbare sachliche Gründe zugrunde liegen...
...wenn das Verfahren aufgehoben wurde, kann keine Einstellung erfolgen...ggfls. wird - unter veränderten Bedingungen - neu ausgeschtrieben...
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 13.04.2022 08:20 ---..es besteht zumindest ein Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Aufhebung nachvollziehbare sachliche Gründe zugrunde liegen...
...wenn das Verfahren aufgehoben wurde, kann keine Einstellung erfolgen...ggfls. wird - unter veränderten Bedingungen - neu ausgeschtrieben...
--- End quote ---
sollte wohl ausgetrieben heißen
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