Gibt es zur Thematik ein AG - zwei Arbeitsverhältnisse eigentlich Kommentarliteratur oder einschlägige BAG-Rechtsprechung?
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Dazu habe ich leider nichts greifbar.
Ich kann nur ergänzen, dass sich diese Bedingungen bereits aus der genaueren Betrachtung der Problemstellen ergeben:
Für zwei Arbeitsverhältnisse benötigt man zwei Arbeitsverträge.
-Um festzustellen, wie die einzelnen Stunden zu vergüten sind, muss getrennt erfasst werden, für welche Tätigkeit die jeweilige Arbeitszeit erbracht worden ist. Bei flexiblen Arbeitszeiten ja noch mehr als bei festen.
-Auch bei Mehrstunden/Überstunden müsste klar sein, für welche der beiden Arbeitsverhältnisse diese erbracht werden.
-Bei Urlaub und Krankheit müsste klar getrennt werden, auf welches Arbeitsverhältnis sich die Fehlzeit bezieht, damit entsprechend weiter vergütet werden kann.
Werden alle diese Dinge nicht getrennt erfasst/betrachtet, sondern wie häufig in der Praxis in der Personalverwaltung einfach in einen Topf geworfen, kann es sich nur um ein Arbeitsverhältnis mit unterschiedlichen Aufgaben handeln.