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Garantiebetrag Höhergruppierung 2019 TV-L
Elsa:
Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten!
--- Zitat von: Lars73 am 13.04.2022 14:51 ---
--- Zitat von: Wabi Sabi am 13.04.2022 14:43 ---Eine Verständnisfrage: greift hier nicht § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L ein? Also als Garantiebetrag nur der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung.
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Ja, bei E11 Stufe 2 war 134,36€ korrekt.
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Oje, dann habe ich das mit dem Garantiebetrag falsch verstanden? Also hätte ich gar keinen Anspruch auf die 180 Euro gehabt?
WasDennNun:
2020: 138,66€ wäre korrekt gewesen.
Kann dein AG aber nicht mehr zurückfordern wegen §37 8)
cyrix42:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.04.2022 16:20 ---2020: 138,66€ wäre korrekt gewesen.
Kann dein AG aber nicht mehr zurückfordern wegen §37 8)
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Naja, fordern kann man viel. Allein, ein Anrecht darauf besteht nicht...
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