Garantiebetrag Höhergruppierung 2019 TV-L

Begonnen von Elsa, 13.04.2022 11:13

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Elsa

Hallo an alle!

Ich bin neu hier und hoffe, ich bin mit meiner Frage hier richtig.

Ich habe von Juli 2019 bis Dezember 2020 eine E11-Stelle (TV-L) gehabt, jedoch Tätigkeiten nach E12 gemacht und habe für die Differenz E11/E12 Stufe 2 eine Zulage erhalten.

Im Jahr 2020 ist alles richtig gemacht worden, da habe ich den Garantiebetrag von 180 Euro ausgezahlt bekommen. Im Jahr 2019 habe ich jedoch nur die Differenz zwischen E12 und E11 ausgezahlt bekommen (134,36 Euro), was weniger ist als die 180 Euro Garantiebetrag. Leider ist mir das erst jetzt aufgefallen.

Ich habe gelesen, dass man generell 3 Jahre lang das Gehalt nachfordern kann, hier im Forum ist mir aber aufgefallen, das oft nur von 6 Monaten die Rede ist. Ich bin nun etwas verwirrt, was für mich gilt.

Daher nun meine Frage: Kann ich die Differenz von 45,64 pro Monat zum Garantiebetrag für Juli - Dezember 2019 noch bei meinem Arbeitgeber nachfordern?

Vielen Dank fürs Lesen und beste Grüße
Elsa

Organisator

Zitat von: Elsa in 13.04.2022 11:13
Daher nun meine Frage: Kann ich die Differenz von 45,64 pro Monat zum Garantiebetrag für Juli - Dezember 2019 noch bei meinem Arbeitgeber nachfordern?

Ja, aber dein Arbeitgeber dürfte unter Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten die Zahlung verweigern.

WasDennNun

Zitat von: Elsa in 13.04.2022 11:13

Ich habe gelesen, dass man generell 3 Jahre lang das Gehalt nachfordern kann, hier im Forum ist mir aber aufgefallen, das oft nur von 6 Monaten die Rede ist. Ich bin nun etwas verwirrt, was für mich gilt.

Wegen §37
Geld gibbet jeweils nur 6 Monate rückwirkend ab Forderung.

Wabi Sabi

Eine Verständnisfrage: greift hier nicht § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L ein? Also als Garantiebetrag nur der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Lars73

Zitat von: Wabi Sabi in 13.04.2022 14:43
Eine Verständnisfrage: greift hier nicht § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L ein? Also als Garantiebetrag nur der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung.
Ja, bei E11 Stufe 2 war 134,36€ korrekt.

Elsa

Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten!

Zitat von: Lars73 in 13.04.2022 14:51
Zitat von: Wabi Sabi in 13.04.2022 14:43
Eine Verständnisfrage: greift hier nicht § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L ein? Also als Garantiebetrag nur der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung.
Ja, bei E11 Stufe 2 war 134,36€ korrekt.

Oje, dann habe ich das mit dem Garantiebetrag falsch verstanden? Also hätte ich gar keinen Anspruch auf die 180 Euro gehabt?

WasDennNun

2020: 138,66€ wäre korrekt gewesen.
Kann dein AG aber nicht mehr zurückfordern wegen §37  8)

cyrix42

Zitat von: WasDennNun in 13.04.2022 16:20
2020: 138,66€ wäre korrekt gewesen.
Kann dein AG aber nicht mehr zurückfordern wegen §37  8)

Naja, fordern kann man viel. Allein, ein Anrecht darauf besteht nicht...