Autor Thema: [NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG  (Read 6717 times)

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #15 am: 02.05.2022 10:33 »
Rechtlich gesehen ist es schon ein Unterschied, da sich die Person nicht auf eine für Beamtinnen und Beamte ausgeschriebene Stelle beworben hat.

Und wenn die Ausschreibung sich von Anfang an an Beamte und Angestellte gerichtet hätte?

Opa

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #16 am: 02.05.2022 13:49 »
Rechtlich gesehen ist es schon ein Unterschied, da sich die Person nicht auf eine für Beamtinnen und Beamte ausgeschriebene Stelle beworben hat.

Und wenn die Ausschreibung sich von Anfang an an Beamte und Angestellte gerichtet hätte?
Dann könnte mit Einstellung (oder in sehr engem zeitlichen Zusammenhang) verbeamtet werden. Danach wäre wieder eine Bestenauslese vorzunehmen.

BeamterimNorden

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #17 am: 03.05.2022 20:28 »
Rechtlich gesehen ist es schon ein Unterschied, da sich die Person nicht auf eine für Beamtinnen und Beamte ausgeschriebene Stelle beworben hat.

Und wenn die Ausschreibung sich von Anfang an an Beamte und Angestellte gerichtet hätte?


Das wäre nur bei vorhandener Planstelle möglich. Liegt lediglich eine Haushaltsstelle vor, so darf auch nur für TB ausgeschrieben werden.

PR

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #18 am: 05.05.2022 13:15 »
Hallo Kollegen!

Danke für eure Antworten. Ich hatte einige Tage Urlaub und komme daher erst heute auf den Post zurück.

Die Formulierung „ich“, war ehr rhetorisch für die Sicht der HA Personal gemeint.

Zur Sache:
Die Dienststelle hat in den 00’er und 10’ner Jahren massiv von der Möglichkeit der Verbeamtung gebrauch gemacht. Dann kam es zu einer Haushaltssperre und weiteren Konsolidierungen. Heute wird die Verbeamtung nur noch halbherzig angeboten und wenn überhaupt, nur noch auf Antrag. Daher auch meine Frage.

Rechtlich ist es wieder möglich. Nur um das mal herauszuheben.

Wie bereits geschildert, ist der Kollege seit Jahren fest angestellt und wurde frisch als „Leistungsträger“ beurteilt. In der Dienststelle existieren, wenn überhaupt nur drei andere Personen, die ebenfalls für eine Verbeamtung in Frage kommen würden. Diese sind jedoch zum einen deutlich jünger und zum anderen noch nicht dienstlich beurteilt worden. (Frisch fertige LL.B., bzw. Bachelor of Public Administration)


Soweit es wichtig sein sollte, wird wie folgt ausgeschrieben:
Mehrere unbefristete Vollzeitstellen mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA bzw. bis zu einer Besoldung nach A10 LBesG NRW, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst). Bei Beamtinnen/Beamten richtet sich die Besoldung zunächst nach der bisherigen Besoldungsgruppe. Beförderungen sind erst nach Vorliegen der beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen sowie stellenplantechnischen Voraussetzungen möglich.

BeamterimNorden

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #19 am: 05.05.2022 20:10 »
Der Ausschreibungstext passt, damit kann später dann auch verbeamtet werden.

Der bisherige Stelleninhaber muss sich dann zwar noch einmal auf seine eigene Stelle neu bewerben, doch seien wir mal ehrlich, wenn er sich da dann nicht durchsetzt bestehen ganz andere Probleme  ;)

mj23

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Antw:[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
« Antwort #20 am: 13.05.2022 13:08 »
Der Ausschreibungstext passt, damit kann später dann auch verbeamtet werden.

Der bisherige Stelleninhaber muss sich dann zwar noch einmal auf seine eigene Stelle neu bewerben, doch seien wir mal ehrlich, wenn er sich da dann nicht durchsetzt bestehen ganz andere Probleme  ;)

Dass verbeamtet werden kann war ja eigentlich nie das richtige Problem, mit Ausnahme der erforderlichen erneuten Bestenauslese, wie Du es ja auch schreibst.

Es ändert doch aber nichts an der Problematik, dass gar nicht verbeamtet werden muss. Auch wenn es früher gemacht worden ist und jetzt wieder halbherzig besteht immer noch kein Anspruch.