Autor Thema: Anerkennung Berufserfahrung  (Read 7930 times)

Sonnenblume3

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Anerkennung Berufserfahrung
« am: 13.04.2022 21:17 »
Hallo! Ich habe über 13 Jahre Berufserfahrung als Sozialpädagogin.
Die letzten 8 Jahre davon im öffentlichen Dienst nach TVÖD.
Schon hier wurde mir ,anders als bei Kollegen,  die Erfahrung nicht anerkannt und ich begann mit Stufe 2,als hätte ich nur 1 Jahr Erfahrung.
Nun habe ich ein anderes Jobangebot, bei dem der Tarifvertrag AVR Diakonie Brandenburg oberschlesische Lausitz gilt. Hier bietet man mir nun die Basisstufe an,was 2 Jahren Erfahrung entspricht. Die Begründung war,dass das immer so sei und anders nicht bei der Mitarbeitendenvertretung durchzubekommen sei. Meine Frage nach  dem entsprechenden Paragrafen zur Anerkennung der Berufserfahrung wurde weggeatmet.Dort steht,dass Berufserfahrung der letzten 6 Jahre vor Einstellung zählt und der Arbeitgeber bei betrieblicher Notwendigkeit mehr anerkennen kann.Ist das immer so bei der Diakonie? Es ärgert mich maßlos.

WasDennNun

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 14.04.2022 06:29 »
Wer zwingt dich einen AV zu unterschreiben, der nicht deinen Wünschen entspricht.
Wenn die sagen, war immer so. Dann sagst du ja bei mir war es auch immer so, das ich die Stufen bekommen habe, die ich als angemessen ansehe.😳.

Bei meinen Freunden aus dem Pflegebereich klappte das zumindest die letzte Jahre immer.

DiVO

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 14.04.2022 08:17 »
Meine Erfahrung ist, dass die Diakonie da nach wie vor auf einem sehr hohen Ross sitzt und ihre Regeln knallhart durchzieht. Ich an deiner Stelle würde den Vertrag nicht unterschreiben und mir eher eine Stelle im Bereich der verfassten Kirche suchen - da wird sowas lockerer und mehr zu Gunsten des Bewerbers gesehen.

Sonnenblume3

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 14.04.2022 10:39 »
Natürlich zwingt mich niemand,das ist klar.
Die Frage ist vor allem: Hat jemand einen Diakonie Arbeitsvertrag und wurde die Berufserfahrung anerkannt, auch wenn die Stelle andere Aufgaben beinhaltete als beim vorigen Arbeitgeber?
Oder ist es tatsächlich bei der Diakonie so,dass pauschal alle Neuen von vorne anfangen? Und weiß jemand, was das Arbeitsrecht dazu sagt.

WasDennNun

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 14.04.2022 10:45 »
Natürlich zwingt mich niemand,das ist klar.
Die Frage ist vor allem: Hat jemand einen Diakonie Arbeitsvertrag und wurde die Berufserfahrung anerkannt, auch wenn die Stelle andere Aufgaben beinhaltete als beim vorigen Arbeitgeber?
Oder ist es tatsächlich bei der Diakonie so,dass pauschal alle Neuen von vorne anfangen? Und weiß jemand, was das Arbeitsrecht dazu sagt.
Das Arbeitsrecht ist dafür nicht zuständig.
Tarifrechtlich (wenn es gilt) dürfte das korrekt sein (sonst könnte man es einklagen).
Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland.

Ich weiß im Pflege Bereich von einigen Freundinnen, die dem AG die Bedingungen in den AV reindiktierten.
Wie z.B. habe X Jahre Berufserfahrung und will auch dementsprechend bezahlt werden.
Caritas definitiv, und ich meine Diakonie war auch mal dabei .

DiVO

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #5 am: 20.04.2022 08:47 »
Natürlich zwingt mich niemand,das ist klar.
Die Frage ist vor allem: Hat jemand einen Diakonie Arbeitsvertrag und wurde die Berufserfahrung anerkannt, auch wenn die Stelle andere Aufgaben beinhaltete als beim vorigen Arbeitgeber?
Oder ist es tatsächlich bei der Diakonie so,dass pauschal alle Neuen von vorne anfangen? Und weiß jemand, was das Arbeitsrecht dazu sagt.
Ich kenne sogar Fälle, bei denen die Berufserfahrung trotz gleicher Stelle von der Diakonie nicht anerkannt wurde, weil die Berufserfahrung bei der kath. Kirche erworben wurde.

Herbert Meyer

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #6 am: 20.04.2022 10:30 »
Unser Unternehmen ist Mitglied im Spitzenverband der Diakonie und wendet den Bat-Kf an. Bei Neueinstellungen von Pädagogen werden die Erfahrungszeiten so großzügig wie möglich anerkannt, um gegenüber der Konkurrenz einen kleinen Vorteil zu besitzen. Denn Pädagogen sind, zumindest bei uns in NRW, hart umkämpft.

Johann

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #7 am: 20.04.2022 10:40 »
Würde empfehlen, dich nochmal dort zu melden und verlauten zu lassen, dass du nur unter der Bedingung bereit bist, dort die Arbeit aufzunehmen, wenn deine Berufserfahrung vollumfänglich anerkannt wird.

Der einzige Grund, wieso Arbeitgeber sich überhaupt noch trauen, Berufserfahrung, die nicht notwendigerweise anzuerkennen ist, auch nicht anzuerkennen, ist, weil sie immer einen Dummen finden, der trotzdem unterschreibt. Somit funktioniert das Prinzip und alle (bis auf der Arbeitgeber) haben weniger davon.

Wenn das jetzt also nicht dein Traumjob ist und du nicht auch anderweitig gut beschäftigt bist oder woanders Arbeit findest, mit dem Verweis auf die Anerkennung der Berufserfahrung entweder zu- oder eben absagen. Wenn die irgendwann ohne Personal dastehen, werden sie es (hoffentlich) auch noch raffen.

Bastel

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Antw:Anerkennung Berufserfahrung
« Antwort #8 am: 26.04.2022 14:22 »
Würde empfehlen, dich nochmal dort zu melden und verlauten zu lassen, dass du nur unter der Bedingung bereit bist, dort die Arbeit aufzunehmen, wenn deine Berufserfahrung vollumfänglich anerkannt wird.

Der einzige Grund, wieso Arbeitgeber sich überhaupt noch trauen, Berufserfahrung, die nicht notwendigerweise anzuerkennen ist, auch nicht anzuerkennen, ist, weil sie immer einen Dummen finden, der trotzdem unterschreibt. Somit funktioniert das Prinzip und alle (bis auf der Arbeitgeber) haben weniger davon.

Wenn das jetzt also nicht dein Traumjob ist und du nicht auch anderweitig gut beschäftigt bist oder woanders Arbeit findest, mit dem Verweis auf die Anerkennung der Berufserfahrung entweder zu- oder eben absagen. Wenn die irgendwann ohne Personal dastehen, werden sie es (hoffentlich) auch noch raffen.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Verkauf dich nicht unter Wert.