Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Anerkennung Berufserfahrung

(1/2) > >>

Sonnenblume3:
Hallo! Ich habe über 13 Jahre Berufserfahrung als Sozialpädagogin.
Die letzten 8 Jahre davon im öffentlichen Dienst nach TVÖD.
Schon hier wurde mir ,anders als bei Kollegen,  die Erfahrung nicht anerkannt und ich begann mit Stufe 2,als hätte ich nur 1 Jahr Erfahrung.
Nun habe ich ein anderes Jobangebot, bei dem der Tarifvertrag AVR Diakonie Brandenburg oberschlesische Lausitz gilt. Hier bietet man mir nun die Basisstufe an,was 2 Jahren Erfahrung entspricht. Die Begründung war,dass das immer so sei und anders nicht bei der Mitarbeitendenvertretung durchzubekommen sei. Meine Frage nach  dem entsprechenden Paragrafen zur Anerkennung der Berufserfahrung wurde weggeatmet.Dort steht,dass Berufserfahrung der letzten 6 Jahre vor Einstellung zählt und der Arbeitgeber bei betrieblicher Notwendigkeit mehr anerkennen kann.Ist das immer so bei der Diakonie? Es ärgert mich maßlos.

WasDennNun:
Wer zwingt dich einen AV zu unterschreiben, der nicht deinen Wünschen entspricht.
Wenn die sagen, war immer so. Dann sagst du ja bei mir war es auch immer so, das ich die Stufen bekommen habe, die ich als angemessen ansehe.😳.

Bei meinen Freunden aus dem Pflegebereich klappte das zumindest die letzte Jahre immer.

DiVO:
Meine Erfahrung ist, dass die Diakonie da nach wie vor auf einem sehr hohen Ross sitzt und ihre Regeln knallhart durchzieht. Ich an deiner Stelle würde den Vertrag nicht unterschreiben und mir eher eine Stelle im Bereich der verfassten Kirche suchen - da wird sowas lockerer und mehr zu Gunsten des Bewerbers gesehen.

Sonnenblume3:
Natürlich zwingt mich niemand,das ist klar.
Die Frage ist vor allem: Hat jemand einen Diakonie Arbeitsvertrag und wurde die Berufserfahrung anerkannt, auch wenn die Stelle andere Aufgaben beinhaltete als beim vorigen Arbeitgeber?
Oder ist es tatsächlich bei der Diakonie so,dass pauschal alle Neuen von vorne anfangen? Und weiß jemand, was das Arbeitsrecht dazu sagt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sonnenblume3 am 14.04.2022 10:39 ---Natürlich zwingt mich niemand,das ist klar.
Die Frage ist vor allem: Hat jemand einen Diakonie Arbeitsvertrag und wurde die Berufserfahrung anerkannt, auch wenn die Stelle andere Aufgaben beinhaltete als beim vorigen Arbeitgeber?
Oder ist es tatsächlich bei der Diakonie so,dass pauschal alle Neuen von vorne anfangen? Und weiß jemand, was das Arbeitsrecht dazu sagt.

--- End quote ---
Das Arbeitsrecht ist dafür nicht zuständig.
Tarifrechtlich (wenn es gilt) dürfte das korrekt sein (sonst könnte man es einklagen).
Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland.

Ich weiß im Pflege Bereich von einigen Freundinnen, die dem AG die Bedingungen in den AV reindiktierten.
Wie z.B. habe X Jahre Berufserfahrung und will auch dementsprechend bezahlt werden.
Caritas definitiv, und ich meine Diakonie war auch mal dabei .

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version