Autor Thema: Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"  (Read 8285 times)

WasDennNun

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Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

sebbo83

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Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

Ausschlussfrist? Bezieht es sich darauf, dass ich noch ein Schreiben machen soll bzgl. geltend gemachter Ansprüche.
Da ich mich damit tatsächlich nicht beschäftigt habe, was ist zu tun bei meinem Fall?  :-[

Lars73

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Nein, dem Innenministerium. Aber hier wüßte ich nicht, wohin mit solch einer Anfrage.

Das Arbeitsministerium wird keine Zuständigkeit für die Eingruppierung von Beschäftigten anderer Ministerien haben.
Man muss sich entweder mit dem eigenen Ministerium rumschlagen oder ggf. kann man es auch beim für Tariffragen TV-L zuständigen Ministerium versuchen. Das ist in der Regel das Innen- oder Finanzministerium. Aber dort wird man keine Hilfe bekommen. Grundsätzlich kann man auch Petitionsausschuss des Landtags versuchen. Aber letztlich kommt man nichts weiter.
Dein Vorgesetzter könnte es in höhere Leitungsebene tragen mit dem Hinweis, dass man nötige Fachkräft zu verlieren droht. Der PR/HPR hat ggf. einige Möglichkeiten. Sonst bleibt nur zu klagen.

WasDennNun

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Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

Ausschlussfrist? Bezieht es sich darauf, dass ich noch ein Schreiben machen soll bzgl. geltend gemachter Ansprüche.
Da ich mich damit tatsächlich nicht beschäftigt habe, was ist zu tun bei meinem Fall?  :-[
Die Aufforderung das du das Entgelt der EGx stufe y seit dem y.y.20xx ausgezahlt bekommen willst.
Am besten vom Rechtsanwalt machen lassen, damit du dann sicher bist rückwirkend dein Geld zu bekommen.

Organisator

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Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.

Danke nochmal.

Weder das übergeordnete Ministerium noch das Arbeitsministerium spielt da eine Rolle. Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dazu gibt es genau eine Stelle, die das Problem löst indem sie die richtige Eingruppierung feststellt. Das Arbeitsgericht.

WasDennNun

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Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.

Danke nochmal.

Weder das übergeordnete Ministerium noch das Arbeitsministerium spielt da eine Rolle. Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dazu gibt es genau eine Stelle, die das Problem löst indem sie die richtige Eingruppierung feststellt. Das Arbeitsgericht.
sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.

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sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.
Der AG will ja offensichtlich nicht. Das übergeordnete Ministerium wird die Aufgaben der Eingruppierung wohl auf den nachgeordneten Bereich delegiert haben. Insofern halten die sich schön raus.
Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

Insoweit würde sich das der TE nur viel Mühe mit einem sehr ungewissen Ausgang machen.

WasDennNun

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sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.
Der AG will ja offensichtlich nicht. Das übergeordnete Ministerium wird die Aufgaben der Eingruppierung wohl auf den nachgeordneten Bereich delegiert haben. Insofern halten die sich schön raus.
Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

Insoweit würde sich das der TE nur viel Mühe mit einem sehr ungewissen Ausgang machen.
Jipp, aber wenn es seiner Seele gut tut…..
und die Hoffnung stirbt zu,etzt.
Hauptsache 37 wird ausgestzt……..

sebbo83

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Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

Ich glaube, wenn, dann wird es ein Sammelschreiben, da es mehrere betrifft.

Aber ich sehe es ähnlich, erst einmal alles außergerichtlich versuchen und in letzter Konsequenz den Rechtsweg einschlagen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum? Vermutlich weil Sie seit 2 Jahren im Homeoffice sitzt und im ersten halben Jahr nicht mal den Homeoffice-PC gestartet hat.


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Ich glaube, wenn, dann wird es ein Sammelschreiben, da es mehrere betrifft.
Auch dann wird ein Ministerium keine Meinung zu konkreten Eingruppierungsfragen haben, zumal sie auch keine Kompetenz dafür haben dürften.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum?
Weil ihr Aufgaben übertragen wurden, die laut Meinung des AG dies rechtfertigt.

sebbo83

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Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum?
Weil ihr Aufgaben übertragen wurden, die laut Meinung des AG dies rechtfertigt.

Sie macht nichts anderes bzw. sogar weniger.

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Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum?
Weil ihr Aufgaben übertragen wurden, die laut Meinung des AG dies rechtfertigt.

Sie macht nichts anderes bzw. sogar weniger.

Da ist der feine Unterschied. Es kommt nicht darauf an, was sie macht, sondern was sie machen soll ("übertragene Aufgaben" vs. "ausgeführte Aufgaben")

sebbo83

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Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum?
Weil ihr Aufgaben übertragen wurden, die laut Meinung des AG dies rechtfertigt.

Sie macht nichts anderes bzw. sogar weniger.

Da ist der feine Unterschied. Es kommt nicht darauf an, was sie macht, sondern was sie machen soll ("übertragene Aufgaben" vs. "ausgeführte Aufgaben")

Das ist mir schon klar und deswegen auch meine Einführung mit dem Hinweis, dass wir Monate daran waren meine Tätigkeitsbeschreibung zu aktualisieren und mit den ganzen neuen Aufgaben sowie weiteren Verantwortungen.

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Das ist mir schon klar und deswegen auch meine Einführung mit dem Hinweis, dass wir Monate daran waren meine Tätigkeitsbeschreibung zu aktualisieren und mit den ganzen neuen Aufgaben sowie weiteren Verantwortungen.
Die, wenn ich das richtig verstehe, aus Sicht deines Arbeitgebers zu keiner anderen Eingruppierung führt.

sebbo83

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Das ist mir schon klar und deswegen auch meine Einführung mit dem Hinweis, dass wir Monate daran waren meine Tätigkeitsbeschreibung zu aktualisieren und mit den ganzen neuen Aufgaben sowie weiteren Verantwortungen.
Die, wenn ich das richtig verstehe, aus Sicht deines Arbeitgebers zu keiner anderen Eingruppierung führt.

Richtig. Da meine Aufgaben, unter Berücksichtigung der Entgeltverordnung Abschnitt 22.1, jedoch höherwertig sowie mit deutlich gewachsener Verantwortung sind und auch alles im neuen Tätigkeitsprofil dargestellt wurde, eben nicht nachvollziehbar.