Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"

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WasDennNun:
Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

sebbo83:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 12:15 ---Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

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Ausschlussfrist? Bezieht es sich darauf, dass ich noch ein Schreiben machen soll bzgl. geltend gemachter Ansprüche.
Da ich mich damit tatsächlich nicht beschäftigt habe, was ist zu tun bei meinem Fall?  :-[

Lars73:

--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 12:11 ---Nein, dem Innenministerium. Aber hier wüßte ich nicht, wohin mit solch einer Anfrage.

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Das Arbeitsministerium wird keine Zuständigkeit für die Eingruppierung von Beschäftigten anderer Ministerien haben.
Man muss sich entweder mit dem eigenen Ministerium rumschlagen oder ggf. kann man es auch beim für Tariffragen TV-L zuständigen Ministerium versuchen. Das ist in der Regel das Innen- oder Finanzministerium. Aber dort wird man keine Hilfe bekommen. Grundsätzlich kann man auch Petitionsausschuss des Landtags versuchen. Aber letztlich kommt man nichts weiter.
Dein Vorgesetzter könnte es in höhere Leitungsebene tragen mit dem Hinweis, dass man nötige Fachkräft zu verlieren droht. Der PR/HPR hat ggf. einige Möglichkeiten. Sonst bleibt nur zu klagen.

WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 12:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 12:15 ---Hauptsache du hast wirksam den §37 ausgeschaltet.

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Ausschlussfrist? Bezieht es sich darauf, dass ich noch ein Schreiben machen soll bzgl. geltend gemachter Ansprüche.
Da ich mich damit tatsächlich nicht beschäftigt habe, was ist zu tun bei meinem Fall?  :-[

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Die Aufforderung das du das Entgelt der EGx stufe y seit dem y.y.20xx ausgezahlt bekommen willst.
Am besten vom Rechtsanwalt machen lassen, damit du dann sicher bist rückwirkend dein Geld zu bekommen.

Organisator:

--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 12:00 ---Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.

Danke nochmal.

--- End quote ---

Weder das übergeordnete Ministerium noch das Arbeitsministerium spielt da eine Rolle. Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dazu gibt es genau eine Stelle, die das Problem löst indem sie die richtige Eingruppierung feststellt. Das Arbeitsgericht.

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