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Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"

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WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 13:07 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 12:00 ---Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.

Danke nochmal.

--- End quote ---

Weder das übergeordnete Ministerium noch das Arbeitsministerium spielt da eine Rolle. Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dazu gibt es genau eine Stelle, die das Problem löst indem sie die richtige Eingruppierung feststellt. Das Arbeitsgericht.

--- End quote ---
sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 14:24 ---sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.

--- End quote ---
Der AG will ja offensichtlich nicht. Das übergeordnete Ministerium wird die Aufgaben der Eingruppierung wohl auf den nachgeordneten Bereich delegiert haben. Insofern halten die sich schön raus.
Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

Insoweit würde sich das der TE nur viel Mühe mit einem sehr ungewissen Ausgang machen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 14:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 14:24 ---sebbo sucht doch nur nach einen evtl. verständigeren oder kompetenteren Vertreter des AGs.
Damit er den Weg zum Gericht abkürzen kann.

--- End quote ---
Der AG will ja offensichtlich nicht. Das übergeordnete Ministerium wird die Aufgaben der Eingruppierung wohl auf den nachgeordneten Bereich delegiert haben. Insofern halten die sich schön raus.
Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

Insoweit würde sich das der TE nur viel Mühe mit einem sehr ungewissen Ausgang machen.

--- End quote ---
Jipp, aber wenn es seiner Seele gut tut…..
und die Hoffnung stirbt zu,etzt.
Hauptsache 37 wird ausgestzt……..

sebbo83:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 14:42 ---Und das Arbeitsministerium wird sich da auch schön bei Einzelfällen raushalten.

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Ich glaube, wenn, dann wird es ein Sammelschreiben, da es mehrere betrifft.

Aber ich sehe es ähnlich, erst einmal alles außergerichtlich versuchen und in letzter Konsequenz den Rechtsweg einschlagen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum? Vermutlich weil Sie seit 2 Jahren im Homeoffice sitzt und im ersten halben Jahr nicht mal den Homeoffice-PC gestartet hat.

Organisator:

--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 07:35 ---Ich glaube, wenn, dann wird es ein Sammelschreiben, da es mehrere betrifft.

--- End quote ---
Auch dann wird ein Ministerium keine Meinung zu konkreten Eingruppierungsfragen haben, zumal sie auch keine Kompetenz dafür haben dürften.


--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 07:35 ---Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine einzige Kollegin, die eine Entgeltgruppe höher ist, als der Rest. Warum?
--- End quote ---
Weil ihr Aufgaben übertragen wurden, die laut Meinung des AG dies rechtfertigt.

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