Verantwortung ist aber kein Kriterium für die EG12, wenn ich mich richtig entsinne.
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
Spezialaufgaben
sind doch die Hürden die man Überspringen muss. Sicher das der AG diese Hürde bei euch als Übersprungen ansehen muss?
Bei den besonderen regionalplanerischen Tätigkeiten haben wir 50 % festgestellt. Neben den Sachthemen, die jeder Regionalplaner hat, erarbeite ich zusätzlich vollumfänglich den Umweltbericht unserer Planungsregion. Das heißt, keine Zuarbeiten oder Grundlagen-Arbeiten von externen Firmen oder Instituten sondern komplett eigenständig, unter eigener Verantwortung, von der Ermittlung der erheblichen Umwelteinwirkungen, über die Verträglichkeitsprüfung der FFH und Natura 2000 Gebiete.
Und diese besondere Schwierigkeit und Bedeutung bzw. Spezialaufgaben haben wir in der neuen Tätigkeitsbeschreibung hervorgehoben.
Mir wäre auch lieber, dass das Thema ausgesondert an eine Fachfirma übergeben wird und ich nur Zuarbeiten müsste. Dann kann ich die Eingruppierung verstehen. Aber man hat sich nun mal entschieden, diese Aufgabe intern zu erledigen ohne zu erkennen - zu mindestens von der Personalabteilung - was hier an Arbeit "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung" steckt.
Also ich bin ja kein Ing und weiß nicht was man so gelehrt bekommt, aber wieso ist das Erstellen eines Umweltberichtes etwas, was das tarifliche Merkmal "besondere Schwierigkeit" erfüllen soll.
Für mich als Laien klingt das nach "normaler" anspruchsvoller Aufgabe
hiermal was aus dem IT Bereich der TdL:
"Die „besondere Schwierigkeit“ kann sich aus der Tatsache ergeben, dass auf einem speziellen
Teilgebiet die ohnehin schon mit einem Hochschulabschluss erworbenen bzw. „umfassenden“
Fachkenntnisse nicht ausreichen, um sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu sein, aber
auch die möglichen Quellen (Foren, Fach-Kongresse, Mailing-Listen usw.) regelmäßig keine
Lösung anbieten. Die Beschäftigten sind „allein“ mit ihren Problemstellungen."Und ob es eine Spezialaufgaben ist:
Spezialaufgaben
Dies erfordert eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben - eines einschlägig Ausgebildeten - liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft. Dabei können auch nichttechnische, insbesondere pädagogische und didaktische Qualifikationen herangezogen werden,
sofern der in der Vorbemerkung Nr. 1 zum Abschnitt 11 geforderte IKT-Bezug vorhanden ist.
Eine Spezialaufgabe ist dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich der normale
Wissenstand der entsprechenden Fachrichtung genügt. Gegenfrage, für was gibt es die Entgeltverordnung, wenn der AG nicht "muss"?
Was meinst du mit der AG nicht muss?
Er muss dich entsprechend der Entgeltordnung (ohne ver) bezahlen.
Er muss dir aber nicht erklären wie er zu seiner unmaßgeblichen Rechtsmeinung kommt.
So wie du es ebenfalls nicht musst.
E hilft natürlich beim gegenseitigem Verständnis darüber wie man zu seiner Meinung kommt.