Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"
WasDennNun:
Verantwortung ist aber kein Kriterium für die EG12, wenn ich mich richtig entsinne.
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
Spezialaufgaben
sind doch die Hürden die man Überspringen muss. Sicher das der AG diese Hürde bei euch als Übersprungen ansehen muss?
sebbo83:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.04.2022 11:16 ---Verantwortung ist aber kein Kriterium für die EG12, wenn ich mich richtig entsinne.
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
Spezialaufgaben
sind doch die Hürden die man Überspringen muss. Sicher das der AG diese Hürde bei euch als Übersprungen ansehen muss?
--- End quote ---
Bei den besonderen regionalplanerischen Tätigkeiten haben wir 50 % festgestellt. Neben den Sachthemen, die jeder Regionalplaner hat, erarbeite ich zusätzlich vollumfänglich den Umweltbericht unserer Planungsregion. Das heißt, keine Zuarbeiten oder Grundlagen-Arbeiten von externen Firmen oder Instituten sondern komplett eigenständig, unter eigener Verantwortung, von der Ermittlung der erheblichen Umwelteinwirkungen, über die Verträglichkeitsprüfung der FFH und Natura 2000 Gebiete.
Und diese besondere Schwierigkeit und Bedeutung bzw. Spezialaufgaben haben wir in der neuen Tätigkeitsbeschreibung hervorgehoben.
Mir wäre auch lieber, dass das Thema ausgesondert an eine Fachfirma übergeben wird und ich nur Zuarbeiten müsste. Dann kann ich die Eingruppierung verstehen. Aber man hat sich nun mal entschieden, diese Aufgabe intern zu erledigen ohne zu erkennen - zu mindestens von der Personalabteilung - was hier an Arbeit "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung" steckt.
Gegenfrage, für was gibt es die Entgeltverordnung, wenn der AG nicht "muss"?
WasDennNun:
--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 14:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 19.04.2022 11:16 ---Verantwortung ist aber kein Kriterium für die EG12, wenn ich mich richtig entsinne.
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
Spezialaufgaben
sind doch die Hürden die man Überspringen muss. Sicher das der AG diese Hürde bei euch als Übersprungen ansehen muss?
--- End quote ---
Bei den besonderen regionalplanerischen Tätigkeiten haben wir 50 % festgestellt. Neben den Sachthemen, die jeder Regionalplaner hat, erarbeite ich zusätzlich vollumfänglich den Umweltbericht unserer Planungsregion. Das heißt, keine Zuarbeiten oder Grundlagen-Arbeiten von externen Firmen oder Instituten sondern komplett eigenständig, unter eigener Verantwortung, von der Ermittlung der erheblichen Umwelteinwirkungen, über die Verträglichkeitsprüfung der FFH und Natura 2000 Gebiete.
Und diese besondere Schwierigkeit und Bedeutung bzw. Spezialaufgaben haben wir in der neuen Tätigkeitsbeschreibung hervorgehoben.
Mir wäre auch lieber, dass das Thema ausgesondert an eine Fachfirma übergeben wird und ich nur Zuarbeiten müsste. Dann kann ich die Eingruppierung verstehen. Aber man hat sich nun mal entschieden, diese Aufgabe intern zu erledigen ohne zu erkennen - zu mindestens von der Personalabteilung - was hier an Arbeit "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung" steckt.
--- End quote ---
Also ich bin ja kein Ing und weiß nicht was man so gelehrt bekommt, aber wieso ist das Erstellen eines Umweltberichtes etwas, was das tarifliche Merkmal "besondere Schwierigkeit" erfüllen soll.
Für mich als Laien klingt das nach "normaler" anspruchsvoller Aufgabe
hiermal was aus dem IT Bereich der TdL:
"Die „besondere Schwierigkeit“ kann sich aus der Tatsache ergeben, dass auf einem speziellen
Teilgebiet die ohnehin schon mit einem Hochschulabschluss erworbenen bzw. „umfassenden“
Fachkenntnisse nicht ausreichen, um sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu sein, aber
auch die möglichen Quellen (Foren, Fach-Kongresse, Mailing-Listen usw.) regelmäßig keine
Lösung anbieten. Die Beschäftigten sind „allein“ mit ihren Problemstellungen."
Und ob es eine Spezialaufgaben ist:
Spezialaufgaben
Dies erfordert eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben - eines einschlägig Ausgebildeten - liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft. Dabei können auch nichttechnische, insbesondere pädagogische und didaktische Qualifikationen herangezogen werden,
sofern der in der Vorbemerkung Nr. 1 zum Abschnitt 11 geforderte IKT-Bezug vorhanden ist.
Eine Spezialaufgabe ist dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich der normale
Wissenstand der entsprechenden Fachrichtung genügt.
--- Zitat ---Gegenfrage, für was gibt es die Entgeltverordnung, wenn der AG nicht "muss"?
--- End quote ---
Was meinst du mit der AG nicht muss?
Er muss dich entsprechend der Entgeltordnung (ohne ver) bezahlen.
Er muss dir aber nicht erklären wie er zu seiner unmaßgeblichen Rechtsmeinung kommt.
So wie du es ebenfalls nicht musst.
E hilft natürlich beim gegenseitigem Verständnis darüber wie man zu seiner Meinung kommt.
sebbo83:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.04.2022 14:33 ---hiermal was aus dem IT Bereich der TdL:
"Die „besondere Schwierigkeit“ kann sich aus der Tatsache ergeben, dass auf einem speziellen
Teilgebiet die ohnehin schon mit einem Hochschulabschluss erworbenen bzw. „umfassenden“
Fachkenntnisse nicht ausreichen, um sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu sein, aber
auch die möglichen Quellen (Foren, Fach-Kongresse, Mailing-Listen usw.) regelmäßig keine
Lösung anbieten. Die Beschäftigten sind „allein“ mit ihren Problemstellungen."
--- End quote ---
Passt also nahezu.
--- Zitat ---E hilft natürlich beim gegenseitigem Verständnis darüber wie man zu seiner Meinung kommt.
--- End quote ---
Letzteres stimme ich vollumfänglich zu.
Am Anfang des Prozesses wurde mal gesagt, dass wir miteinander arbeiten wollen und die Tätigkeitsbeschreibung zusammen angepasst wird. Am Ende erhält man einen unpersönlichen Zweizeiler.
Organisator:
--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 14:10 ---Gegenfrage, für was gibt es die Entgeltverordnung, wenn der AG nicht "muss"?
--- End quote ---
Der AG muss sich an die Entgeltordnung halten. Aus seiner Sicht tut er das, indem er die TD geprüft hat, zu einem Ergebnis kommt und dir seine Rechtsmeinung mitteilt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, gibt es dafür eine unabhängige Stelle, deren vornehmliche Aufgabe es ist, die Eingruppierung festzustellen. Dies wurde dir jetzt aber schon das eine oder andere mal mitgeteilt. Worauf willst du also hinaus?
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